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Einigungsstelle

V
verBRecher
Jan 2018 bearbeitet

Moin BR Kollegen. Wir sind gerade kurz vor dem Abschluß einer neuen BV zur Arbeitszeitregelung über eine Einigungsstelle.(alte BV von AG gekündigt) Jetzt hat unser AG seinen RA zum Teufel gejagt, da er angeblich zu sehr auf BR Seite ist(Liegt wohl daran, daß wir in vielen dingen eben recht haben und sein RA dies wohl einsieht). Und nun will er eine neue Einigungsstelle mit neuem Vorsitzenden und noch mal von vorne anfangen. Hatte unser RA auch noch nicht. Wir meinen, daß das nicht geht, oder er muß erst abschließen und anschließend wieder kündigen. Was sagt ihr darüber. Danke schon mal.

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Community-Antworten (4)

S
Snooker

31.05.2013 um 16:44 Uhr

Da das ganze ja schon über eine Einigungsstelle läuft (zumindest schreibst Du es so) wird man sich da einigen müssen. Etwas anderes wird der Vorsitzende der Einigungsstelle gar nicht zulassen. Auf wlche art und weise, und ob von vorne anfangen oder da wo ihr steht, das wird der Vorsitzende dann schon mit entscheiden.

G
ganther

31.05.2013 um 17:16 Uhr

das kann aber auch nicht der Vorsitzende der Einigungsstelle entscheiden. Wenn dann nur DIE Einigungsstelle...

Würde mir aber hier keinen Kopf machen. Die Einigungsstelle kann so nicht einfach beendet werden. Man kann die Einigungsstelle hier wie ein Rechtsstreit vor Gericht sehen. Da kann eine Seite auch nicht sagen, dass man jetzt mal so einfach einen neuen Vorsitzenden will. Bei der Eingungsstelle hat man sich schließlich auf einen Vorsitzenden verständigt (dann ist der AG jetzt selber schuld, wenn er ihm nicht mehr passt) oder er wurde vom Gericht eingesetzt (dann hätte der AG gegen diesen Beschluss vorgehen müssen)

Was der AG aber natürlich machen kann, ist direkt die neue Regelung die durch die Einigungsstelle kommt zu kündigen. Aber die hat dann erst mal Nachwirkung bis die nächste Regelung da ist

Was mich jetzt aber wirklich wundert: warum kennt sich euer Anwalt da nicht aus? Habt ihr wirklich einen guten?

A
AlterMann

31.05.2013 um 18:28 Uhr

@ ganther: Ich glaube, Du hast ein paar Textstellen anders verstanden, als sie gemeint waren.

@ verBRecher: Von so einem Versuch eines AG habe ich bisher auch noch nichts gehört. Meiner Ansicht nach wird sich so ein Ansinnen nur schwer durchsetzen lassen.

Für Euch bedeutet der Anwaltswechsel trotzdem nix Gutes: Ihr müsst damit rechnen, dass sich Euer AG einen ganz scharfen Anwalt einkauft, der auch unsaubere Tricks anwendet. Googlet doch mal die Kanzlei, aus der der Neue kommt. Und vor allem macht alle Beschlüsse, Nachweise, Protokolle so sauber, wie Ihr irgend könnt.

G
gironimo

31.05.2013 um 18:53 Uhr

je länger die E-Stelle tagt, um so teurer wird das Ganze. Scheint ja ein brisantes Thema zu sein, wenn der AG jetzt auf Verzögerung setzt.

Aber auch der BR kann den Spruch der E-Stelle kündigen, wenn es sein muss...

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