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Umwandlung eines unbefristeten Arbeitsvertrages in einen befristeten Arbeitsvetrag

B
Bwypior
Jan 2018 bearbeitet

seit 4 Jahren arbeitet unsere Kollegin x in unserem Unternehmen. Sie hat einen Arbeitsvertrag für einen festen Einsatzort und eines festen Projektes, das heißt bei Vertragsverlust auch Verlust ihres Arbeitsplatzes, nach langer Krankheit (8 Monate) beantragte Sie eine Versetzung aus diesem Projekt in unsere Niederlassung, Tätigkeit alt Leiterin IGM in diesem Projekt, jetzt Bürokauffrau in Vertretung für eine in Mutterschutz gegangene Kollegin. Jetzt bekam sie von der Personalabteilung einen neuen Arbeitsvertrag in dem steht befristet und eingesetzt in der Zeit des Mutterschutzurlaubes dieser Kollegin. Prozentual bekam sie alt 40% Urlaubsgeld und 55% Weihnachtsgeld. Sie lehnt die Unterzeichnung dieses Vertrages vorerst ab, sie möchte weiterhin unbefristet eingestellt bleiben. Dazu ist zu sagen da der Arbeitgeber keine Änderungskündigung ausgesprochen hat und auch keinen Änderungsvertrag, sondern direkt diesen neuen Arbeitsvertrag ihr vorlegt. Ist dies in der Form möglich, was hat die Kollegin jetzt für Möglichkeiten dagegen was zu tun. Können wir als Betriebsrat eingreifen?

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Community-Antworten (5)

A
Arkalus

30.05.2013 um 16:12 Uhr

Hallo Bwypior

was meinst du mit

festen Einsatzort und eines festen Projektes, das heißt bei Vertragsverlust auch Verlust ihres Arbeitsplatzes,< ?

Meinst du damit, das der Arbeitsplatz verloren geht, wenn das Projekt vom Auftraggeber nicht mehr fortgeführt wird?

A
AlterMann

30.05.2013 um 16:52 Uhr

Wenn die Kollegin x diesen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, hat sie den darin enthaltenen Bedingungen zugestimmt. Ein ausdrücklicher Änderungsvertrag oder gar eine Änderungs-kündigung ist dann nicht erforderlich. M.E. hat die Kollegin bisher richtig reagiert: Sie hat nicht unterschrieben und damit die Chance, noch Änderungen zu ihren Gunsten in den Vertrag einarbeiten zu lassen.

Ich verstehe allerdings den Satz nicht: "sie möchte weiterhin unbefristet eingestellt bleiben". Nach der Schilderung war sie doch projektbezogen, also eben nicht unbefristet eingestellt.

C
Charlys

30.05.2013 um 18:31 Uhr

@Bwypior nach Deiner Schilderung hat sie zZt einen sachrundbefriteten ArbV. Wenn das Projekt endet, endet auch outomatisch ihre Arbeitsverhältnis. Wenn sie ihren sachgrundbefristeten ArbV nicht mehr erfüllen kann, kann der AG kündigen. Wenn sie ihren sachgrundbefristeten ArbV nicht mehr erfüllen will, also eine Versetzung haben möchte, kann der Ag darauf eingehn muss es aber nicht. Er kann dann einen anderen ArbV anbieten, was er wohl tat.

G
gironimo

30.05.2013 um 19:39 Uhr

was hat die Kollegin jetzt für Möglichkeiten dagegen was zu tun.< Ganz einfach nicht unterschreiben und auf Verhandlungen setzen. Notfalls eben den alten Vertrag mit der alten Arbeit weiterführen.

Sie hat einen Wunsch auf Veränderung geäußert und der AG hat daraufhin ein Angebot gemacht. Man muss es nicht akzeptieren.

Was kann der BR tun? Auf Wunsch der Kollegin sie bei den Verhandlungen unterstützen.

H
Hoppel

30.05.2013 um 20:18 Uhr

@ Bwypior

Wenn ich diesen etwas verworrenen Beitrag richtig verstanden habe ...

  1. hätte die Kollegin aufgrund ihres AV nicht per Direktionsrecht versetzt werden können

AV begrenzt auf Ort A

  1. hat die Kollegin um die Versetzung von A nach B gebeten > Wechsel innerhalb eines Unternehmens, aber in andere Niederlassung

  2. geht es um eine vollkommen andere Tätigkeit > erst Projektleitung jetzt Bürokauffrau

Für den AG besteht hier überhaupt kein Grund, eine Änderungskündigung aussprechen zu müssen. Auch wüsste ich nicht, warum der AG keinen neuen AV anbieten darf.

Welche Niederlassungen werden denn durch Euren BR vertreten? Falls jede Niederlassung einen eigenen BR gewählt haben sollte ... für welchen Teil seid ihr zuständig ?

Zu guter Letzt die Frage aller Fragen: Ist der Wechsel in Niederlassung B bereits vollzogen???

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