Erstellt am 28.05.2013 um 17:39 Uhr von metallica
Lt. § 46 BetrVG hat die Gewerkschaft ein Teilnahmerecht an den Betriebsversammlungen. Die Formulierung "beratend" lässt auch eine Rederecht zu. Dabei ist es egal was der Inhalt der BV ist. Das gilt natürlich nur, für im Betrieb vertretene Gewerkschaften.
Erstellt am 29.05.2013 um 09:00 Uhr von ebertzhagen
Frag doch deinen Chef ob er eine Infoveranstaltung macht und euch da kurz vorstellen lässt.
da muss man dann keine gewerkschaft einladen.
Betriebsversammlung geht eigentlich nie kurz, gerade weil sich hier die gewerkschaften repräsentieren können und der Chef meistens dazu auch noch was sagt.
aber wenn ihr euch wirklich nur kurz vorstellen möchtet und die gewerkschaft aus was für gründen auch immer nicht dabei haben wollt dann macht die Infoveranstaltung. Hier kann aber nur der AG dazu einladen und nicht ihr.
Erstellt am 29.05.2013 um 10:23 Uhr von AlterMann
Hmm. Ihr habt einen neuen BR und wollt Euch "nur kurz" vorstellen??
Vielleicht fragt Ihr die Kollegen ja wenigstens noch, wo Ihnen der Schuh drückt?
Und wenn Ihr schon einen neuen BR habt, ist das ja womöglich auch eine Gelegenheit, mit der gewerkschaft wieder besser auszukommen.
Für mich hört sich die Frage irgendwie sehr verdruckst an.
Erstellt am 29.05.2013 um 10:40 Uhr von gironimo
Die Verpflichtung der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§2 BetrVG) mit der Gewerkschaft gilt nicht nur für den AG sondern auch für den BR.
Es macht keinen Sinn, die Gewerkschaft außen vor lassen zu wollen. Es wäre auch für die Gewerkschaft sinnvoll, das neue Gremium kennen zu lernen. Angesichts des Personalmangels bei der Gewerkschaft stellt sich eher die Frage, ob nur deswegen jemand zur Versammlung kommt. Einladen solltet Ihr schon.