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Arbeitsschutzausschuss / Entsendung von Mitgliedern

K
KlausBRV
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben ja als BR die Verpflichtung, 2 Mitglieder in den Arbeitschutzausschuss zu entsenden.

Meine Frage: Müssen das zwingend ordentliche Mitglieder sein, oder können wir auch BR-Ersatzmitglieder entsenden ?

Unsere ordentlichen Mitglieder haben schon genug zu tun.

Grüße

Klaus

1.34802

Community-Antworten (2)

G
gironimo

28.05.2013 um 11:46 Uhr

so oft tagt doch der Ausschuss nun auch wieder nicht - und Arbeitssicherheit ist doch ein wichtiges Thema. Außerdem habt Ihr doch "alle Zeit der Welt" (§ 37 BetrVG), die Ihr für die BR-arbeit benötigt.

H
Hoppel

28.05.2013 um 11:55 Uhr

@ KlausBRV

Im § 11 ASIG steht: Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus: ... zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern ...

Ersatzmitglieder scheiden somit aus!

@ gironimo

"so oft tagt doch der Ausschuss nun auch wieder nicht "

Glaskugel?

Außerdem ist die Arbeit der ASA-Mitglieder nicht auf die reine Ausschusstätigkeit beschränkt.

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