Arbeitsschutzausschuss / Entsendung von Mitgliedern
Hallo zusammen,
wir haben ja als BR die Verpflichtung, 2 Mitglieder in den Arbeitschutzausschuss zu entsenden.
Meine Frage: Müssen das zwingend ordentliche Mitglieder sein, oder können wir auch BR-Ersatzmitglieder entsenden ?
Unsere ordentlichen Mitglieder haben schon genug zu tun.
Grüße
Klaus
Community-Antworten (2)
28.05.2013 um 11:46 Uhr
so oft tagt doch der Ausschuss nun auch wieder nicht - und Arbeitssicherheit ist doch ein wichtiges Thema. Außerdem habt Ihr doch "alle Zeit der Welt" (§ 37 BetrVG), die Ihr für die BR-arbeit benötigt.
28.05.2013 um 11:55 Uhr
@ KlausBRV
Im § 11 ASIG steht: Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus: ... zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern ...
Ersatzmitglieder scheiden somit aus!
@ gironimo
"so oft tagt doch der Ausschuss nun auch wieder nicht "
Glaskugel?
Außerdem ist die Arbeit der ASA-Mitglieder nicht auf die reine Ausschusstätigkeit beschränkt.
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