Hallo zusammen,

wir haben ja als BR die Verpflichtung, 2 Mitglieder in den Arbeitschutzausschuss zu entsenden.

Meine Frage: Müssen das zwingend ordentliche Mitglieder sein, oder können wir auch BR-Ersatzmitglieder entsenden ?

Unsere ordentlichen Mitglieder haben schon genug zu tun.

Grüße

Klaus