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Beschäftigungsverbot kein Ersatz

F
frohnau
Nov 2016 bearbeitet

Kollegin ist seit Dezember 12 im Bv und es gab keinen Ersatz. Nun ist es so, wir sind eine Plegeeinrichtung, das wir derzeit etwas über Schlüssel laufen, weil wir noch Betten frei haben. Nun wird der Pflegeschlüssel als Grund zur nicht Besetzung der Stelle angegeben. Die Kollegin geht demnächst in MuSchu, was können wir machen, das die Stelle besetzt wird?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

28.05.2013 um 08:52 Uhr

@frohnau Das kann der AG selber entscheiden. Warum soll er mehr Personal beschäftigen als er braucht? Das wäre auch eher kontraproduktiv...

N
nicoline

28.05.2013 um 09:10 Uhr

*was können wir machen, das die Stelle besetzt wird? * außer mit dem AG reden herzlich wenig, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

G
gironimo

28.05.2013 um 11:34 Uhr

Mehrarbeit verweigern. Die Einhaltung des Dienstplans penibel Überwachen, wären flankierende Schritte.

Auch die Mitarbeiter selbst sollten sich daran erinnern, wie viele Stunden im Arbeitsvertrag/Tarif vereinbart sind und nicht ohne Zustimmung des BR mehr machen. Irgendwo, muss ja dann ein Berg unerledigter Dinge entstehen.

Dieses Thema solltet Ihr zuvor mit dem Arbeitgeber diskutieren und immer wieder Ersatzpersonal fordern.

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