Erstellt am 27.05.2013 um 22:09 Uhr von Kölner
@coworker
Ich habe größte Schwierigkeiten mit dem Verständnis deiner frage:
- die angestellten Studenten sollen sich bei der JAV einfinden um betreut zu werden?
- Praktikanten und Studenten wählen die JAV doch eigentlich gar nicht
...und gelinde gesagt: was soll denn da für Unmengen an Arbeit auf das JAV Mitglied zukommen? Und was für ein Seminar soll das sein, das du besucht hast...
§ 60 Abs 1 BetrVG bekannt?
Erstellt am 27.05.2013 um 22:57 Uhr von Hoppel
Sollte es sich um dual Studierende handeln, sind zumindest die Gewerkschaften der Meinung, dass diese "Studenten" durch die JAV zu vertreten sind, so sie das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenfalls wird das aktive und passive Wahlrecht bejaht!
Knackpunkt: BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R
@ Coworker
Du solltest ein paar Informationen nachliefern, auf welcher Grundlage diese StudentInnen bei Euch beschäftigt sind.
Erstellt am 28.05.2013 um 16:04 Uhr von Coworker
@Kölner: Sorry, dass du da Verständnisfragen hast, aber Hoppel sieht es schon ganz richtig. Ich wollte auch nicht fragen ob die Studis dazugehören oder nicht, sondern wie ich unserem Javi helfen kann:
Was passiert wenn nach der Wahl die Klientel massiv zumimmt?
@Hoppel: Du siehst das richtig :-) Und nun noch eine Idee was mit 1 Javi und zu großer Klientel anzufangen wäre? Neuwahl
Erstellt am 28.05.2013 um 17:25 Uhr von Kölner
@cowrker
Solange du nicht ausreichende Infos lieferst, wirst du immer diverse Antworten bekommen. Du hast immer noch nicht gesagt, was das für studies sind...
Erstellt am 28.05.2013 um 18:40 Uhr von Coworker
@Kölner
So wie von Hoppel beschrieben: dual Studierende. Hilft das weiter für eine Antwort? Dass diese dual Studierenden zur Klientel gehören, wurde erst nach der Wahl klar, nämlich als JAVi und Vertretung zum Seminar gefahren sind. Wird übrigens vom Arbeitgeber auch anerkannt.