Schulung von WA: Kann die Gf die Herausgabe von firmeninternen Unterlagen verweigern?
Hallo! Wir brauchen Hilfe zu folgendem Problem: Wir haben eine Inhouse-Schulung der WA-Mitglieder durch einen firmenexternen Dozenten von der Gf genehmigt bekommen. Nun haben wir firmeninterne Unterlagen wie Jahresabschluss, Billanzen, BWAs usw. angefordert, die wir gerne während der Schulung genutzt hätten ("Praxisnähe"). Das verweigert uns nun die Gf mit der Begründung, dass die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht sichergestellt ist. Ist das so oder wiedermal nur eine Hinhaltetaktik der Gf?
Vielen Daaank!!!
Community-Antworten (7)
21.08.2009 um 12:35 Uhr
Hallo, ich habe jetzt keinen § parat aber ich denke dass für eine Schulung der AG diese Unterlagen zur verfügung stellen muss. Bauchgefühl
21.08.2009 um 12:46 Uhr
@mainpower
ich habe das Bauchgefühl, dass der AG mit Recht unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse "Dritten" diese Daten nicht geben muss. Für Schulungszwecke reichen auch ganz neutrale Unterlagen. Denn ob dort die Zahl x oder y steht ist für Schulungen zweitrangig.
Anders wäre es, wenn der BR wegen eines aktuellen Falles einen Sachverständigen per BR-Beschuss hinzuziehen wollte. Für diesen Sachverständigen gälte dann nämlich das Thema Verschwiegenheit/ Geheimhaltung / Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Dieses gilt nicht für die Dozenten bei Schulungen.
21.08.2009 um 12:46 Uhr
Glaub ich nicht dass der AG die Unterlagen zur Verfügung stellen muss. Jahresabschlüsse sind in den meisten Fällen öffentlich bekannt zu machen, nachzulesen im elektronischen Bundesanzeiger oder bei der IHK. Damit kann ein guter Referent auch arbeiten.
21.08.2009 um 12:51 Uhr
Ich glaube auch nicht, das die GF die Unterlagen zur Verfügung stellen muss, denn wenn sie schon nicht verpflichtet ist solche Unterlagen dem BR/WA zu kopieren, sondern lediglich zur Verfügung zu stellen, und auch ein BR/WA sich lediglich handschriftliche Notizen machen darf, warum sollte die GF dann ausgerechnet für ein Seminar die Unterlagen zur Verfügung stellen müssen. Ein guter Dozent kann auch ohne die firmeneigene Bilanz die notwendigen Kenntnisse vermitteln.
Gruss BR-Hexe
21.08.2009 um 13:14 Uhr
@Kurzarbeiter und alle anderen Ihr habt natürlich Recht , ich habe das Wort NICHT vergessen. Es sollt natürlich heisen " diese Unterlagen NICHT zur verfügung stellen muss" Man sollte doch noch mal lesen was man geschrieben hat.
21.08.2009 um 13:40 Uhr
@mainpower
ja ja, ein vergessenes Wort, Punkt oder Komma kann schwere Folgen auslösen ;-))
21.08.2009 um 14:14 Uhr
@all Seit wann ist eine Bilanz oder ein Jahresabschluss ein 'Betriebs oder Geschäftsgeheimnis'?
@Musterfrau Diese Unterlagen sollten IM HR zu bekommen sein, wenn nicht hat der GF ggf. ein neues Problem...
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