Wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat einr gGmbH.
Bisher haben wir noch keine Betriebsvereinbarung getroffen, dass Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden solle. Das wollen wir jedoch jetzt beschließen.
Ich habe in dem Zusammenhang gelesen, dass der BR bei leitenden Angestellten kein Mitbestimmungsrecht hat. Was genau bedeutet das?

Des Weiteren haben wir nun die Situation, dass eine neue Stelle geschaffen wurde und bereits eine Person dafür bestimmt wurde. Das wurde uns in einem Meeting mitgeteilt. Können wir hier noch eine interne Stellenausschreibung verlangen?

Kann der BR neben der internen auch eine externe Stellenausschreibung verlangen?

VG