Erstellt am 21.05.2013 um 14:13 Uhr von AlterHase
@leonid
Tja…ich gehe einmal davon aus, dass ein solcher bei euch noch nicht existiert, ihr also ohne einen TV seit und wahrscheinlich auch keine Bindung zu einem besteht.
Dann wird’s schwierig……
Als einfacher Arbeitnehmer hast Du hier überhaupt keine Möglichkeiten. Als BR nur stark eingeschränkte.
Reine TV können nur Gewerkschaften abschließen. Hierzu hat der Gesetzgeber extra das Tarifvertragsrecht eingeführt.
Ihn Deinem Fall müsste erst einmal Kontakt mit der Zuständigen GW aufgenommen werden. Hier würde sich dann ergeben, ob bei euch ein Haustarifvertrag möglich ist oder nicht.
Die Bereitschaft einer GW einen Haustarifvertrag abzuschließen, ist natürlich stark von der Mitgliederzahl die in der GW sind abhängig.
Merke: null Mitglieder = null GW
Sollte hier alles passen, ist natürlich die Durchsetzbarkeit von Forderungen, die nächste, wenn nicht gar größte Hürde.
Erstellt am 21.05.2013 um 14:32 Uhr von leonid
wir sind in.verbindung mit.der IGM und haben erreicht das 70% der arbeitnehmer bei der IGM als mitglied integriert.wir sind 150 beschäftigte und davon sind 70% in der gewerkschaft.
Erstellt am 21.05.2013 um 14:36 Uhr von Lotte
leonid,
na dann los, wählt eine Tarifkomission und Verhandlungskomission. Tritt Euren Gewerkschaftssekretär auf die Füße, dass er in die Puschen kommt und diese Wahlen organisiert.. ;-)
LG Lotte
Erstellt am 22.05.2013 um 09:17 Uhr von WOName
Also erst mal: der BR kann keine Tarifverträge schließen. Das darf nur eine Gewerkschaft.
(Auch eine BV mit Tarif-Inhalten ist nicht zulässig.)
Also dann tretet mal eurer Gewerkschaft in den berühmten A... damit die sich bewegt ;-)
Rechtsquelle:
§77 (3) BetrVG sagt eindeutig:
...(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können NICHT Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. ....