Hallo Kolleginnen und Kollegen,

auf die Wählerliste gehören alle Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Wahlauschreibens im Unternehmen tätig sind. Laufende Aktualisierung von Neuzugängen vorausgesetzt.
Was ist mit den Abgängen zwischen Wahlausschreiben und Wahltermin.
Müssen die Kollegen, deren Arbeitsvertrag vor dem Wahltermin endet, auf die erste ausgehangene Wählerliste?

Schönen Gruß
zdophers