Erstellt am 16.05.2013 um 13:10 Uhr von mitleserinnenn
Wenn die Koll einen ArbV mit 25 Std hat muss sie auch nur 25 Std arbeiten ggf unter Beachtung der MB Mehrarbeit. Wenn sie aber den ArbV auf 30 Std ändert was sie darf, ist bei "nur" 5 Std mehr der BR auch nicht dabei, bei 10 Std mehr wäre der BR dabei
Erstellt am 16.05.2013 um 13:20 Uhr von Kulum
mitleserinnenn
"bei 10 Std mehr wäre der BR dabei"
Darf ich fragen wieso? Gerne auch die anderen ;-)
Bei mir steht jedenfalls immer noch: "keine Mitbestimmung bei bloßer Änderung der Arbeitszeit". Das ist wahlweise TV und damit 77.3 oder Individualrecht. Aber ich lerne gerne dazu. Nur jetzt nicht wieder pauschal das BAG hat das alles schon geurteilt oder so bitte
Erstellt am 16.05.2013 um 13:30 Uhr von petrus
@kulum
Tante Google weiß Rat ;-)
"Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung."
BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 - 1 ABR 74/07
Erstellt am 16.05.2013 um 18:07 Uhr von mitleserinnenn
Danke Petrus, schade Ku..... schon so lange hier dabei und wohl auch so lange BR und so wichtige Urteile betreffend der MB nicht bekannt :-((( Da ist wohl einige MB nicht wahrgenommen worden.
Erstellt am 16.05.2013 um 18:13 Uhr von Nubbel
Danke Petrus, schade Ku..... schon so lange hier dabei und wohl auch so lange BR und so wichtige Urteile betreffend der MB nicht bekannt :-((( Da ist wohl einige MB nicht wahrgenommen worden.
Antwort 4 Erstellt am 16.05.2013 um 18:07 Uhr von mitleserinnenn 213014
kannst du das nicht einfach mal lassen? oder ist dein selbstwertgefühl so wenig vorhanden, dass du dies brauchst?
Erstellt am 20.05.2013 um 11:29 Uhr von fasssungslos
sag mal, wie verblitzt bist du eigentlich? was machst du aus einer völlig eindeutigen aussage?
mit lesen reicht nicht, versuch es mal mit verstehen
Antwort 6 Erstellt am 11.05.2013 um 17:47 Uhr von Nubbel
kannst du das nicht einfach mal lassen? oder ist dein selbstwertgefühl so wenig vorhanden, dass du dies brauchst?
Antwort 5 Erstellt am 16.05.2013 um 18:13 Uhr von Nubbel
das sagt die richtige!
Erstellt am 21.05.2013 um 07:22 Uhr von Kulum
Oh man ey. In der Tat - danke Petrus.
@mitleserinnenn
Ja, ich bin nicht allwissend, Asche auf mein Haupt, mein Leben geht aber weiter. Ich muss auch gar nicht alles wissen - einer der Vorzüge, wenn man nicht allein in seinem Gremium sitzt.
Wenn es dich beruhigt, in unserem Unternehmen (über 200 MA) gibt es einen einzigen MA in Teilzeit. Ich bin mir also relativ sicher, da ist in der Richtung so viel bisher nicht schief gelaufen.
Erstellt am 21.05.2013 um 08:21 Uhr von Nubbel
ich bin fassungslos, dass mir meine männlichkeit aberkannt wird:(
wenn du wüsstest;)