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BR nicht vollständig

S
Simoneh
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bin noch nicht lange BR Mitglied, deshalb erlaubt mir bitte eine (wahrscheinlich) blöde Frage.

Wir sind 3 BR Mitglieder & 3 Ersatzmitglieder. In dieser Woche bin ich (ordentliches Mitglied) die einzige übrig gebliebene. Alle restlichen Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder sind entweder krank oder im Urlaub. Nun habe ich das Problem das ich von GL ein Schreiben erhalten habe, gemäss §99 BetrVG einer kurzfristigen Versetzung eines MA (für 2 Wochen) zuzustimmen.

Was tun ? Kann/muss ich das nun alleine entscheiden.

Zur Info: Der MA arbeitet schon seit gestern in dem neuen Bereich !

Danke für Eure Antworten.

Simone

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Community-Antworten (23)

R
rkoch

13.05.2013 um 14:59 Uhr

Also erstmal: Krank und Urlaub sind zwar beides ein Grund für eine anzunehmende Verhinderung, aber kein Zwang zur Verhinderung... Die betroffenen BRM/EBRM könnten trotz Urlaub/Krank an einer Sitzung teilnehmen.

Für den Fall, dass diese tatsächlich verhindert sind und Fristen laufen, wird den verbleibenden BRM in dem Fall zugestanden, dass sie alleine eine Sitzung abhalten und entsprechend Beschlüsse fassen können, in Anlehnung an die §§ 11 und 22 BetrVG.

Nun habe ich das Problem das ich von GL ein Schreiben erhalten habe, gemäss §99 BetrVG einer kurzfristigen Versetzung eines MA (für 2 Wochen) zuzustimmen. Der MA arbeitet schon seit gestern in dem neuen Bereich !

Dabei ist das so eine Sache für sich. Eine Versetzung ist in §95 (3) BetrVG definiert:

Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Dauer von einem Monat entfällt, also muss die Arbeit an dem neuen Arbeitsplatz derart sein, dass sie "mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist." Im wesentlichen ist das der Fall, wenn der AN eine ganz anders geartete Arbeit leisten muss. I.d.R. eher nicht wenn z.B. ein Schlosser andere Schlossertätigkeiten in einer anderen Abteilung leisten muss. Damit musst der BR (also quasi Du selbst) erst einmal beurteilen, ob es überhaupt eine Versetzung ist.

Wenn Du dieses Schreiben schon vor einer Woche erhalten hast, kannst Du dir weitere Schritte sparen, da nach §99 BetrVG nach einer Woche die Zustimmung als erteilt gilt. Falls nicht, darf der AG die Maßnahme nicht umsetzen, außer er betreibt das Verfahren nach §100 BetrVG, aber dann muss er das eben explizit so tun wie dort beschrieben.

Ansonsten müsstest bzw. könntest Du nach §101 BetrVG bei dem Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben die Maßnahme rückgängig zu machen.... Bei einer Maßnahme die eh nach zwei Wochen endet, ist das aber wenig sinnvoll, da müsste das schon im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erfolgen....

Aber ich glaube nicht, dass Du das wirklich vorhast, oder?

G
gironimo

13.05.2013 um 15:43 Uhr

Ich würde die Gelegenheit dazu nutzen, den Arbeitgeber zu fragen, warum die Anhörung des BR so spät erfolgt. Eine gute Gelegenheit an die Beachtung der Rechte des BR zu erinnern.

Wenn ansonsten nichts weiter gegen diese Maßnahme spricht (liegen alle Informationen vor? Was sagt der betroffene Kollege?) und es bei Euch auch nicht systematisch zur Mißachtung des BR kommt, stimme zu.

S
Simoneh

13.05.2013 um 15:45 Uhr

Danke für deine Antwort rkoch.

Ich habe das Schreiben heute bekommen, d.h. ein Tag nachdem der MA bereits in der neuen Abteilung angefangen hat zu arbeiten ! Das ärgert mich total, da die GL ja wohl nicht voraussetzen kann das der BR zustimmt. Allerdings habe ich beschlossen gar nichts zu machen und die Wochenfrist einfach verstreichen zu lassen, da der MA total happy ist 2 Wochen dort arbeiten zu dürfen.

Aber über die Vorgehensweise bin ich schon sauer..

Danke & Gruss

Simone

W
Watschenbaum

13.05.2013 um 16:05 Uhr

auch wenn du das letzte verfügbare ordentliche Br-Mitglied bist, kannst du grundsätzlich nicht alleine "entscheiden"

sondern das Gremium müsste beschließen, in dem Fall eben dann mit den Ersatzmitgliedern

und es wäre auch nicht nur zu bedenken, wie es dem Betroffenen dabei geht..........

S
Simoneh

13.05.2013 um 16:12 Uhr

@watschenbaum

Sorry deine Antwort ("sondern das Gremium müsste beschließen, in dem Fall eben dann mit den Ersatzmitgliedern" ) verstehe ich nicht. Das ist doch genau mein Problem...auch alle 3 Ersatzmitglieder sind krank bzw. im Urlaub...

W
Watschenbaum

13.05.2013 um 16:17 Uhr

ah, sorry, hab ich überlesen, das mit den Ersatzmitgliedern

verstehe meine Antwort selber nicht ;-))

H
Hoppel

13.05.2013 um 20:25 Uhr

@ Simoneh

Wenn Du einmal in eine Kommentierung zum § 22 BetrVG guckst, wirst Du feststellen können, dass dieser Paragraph in Deinem Fall greift. Sprich... Du bist handlungsfähig!

L
Lotte

13.05.2013 um 21:26 Uhr

Hallo Simoneh, wenn der Mitarbeiter total happy ist, könntest Du den GL ja mal fragen, warum die Versetzung nur zwei Wochen betragen soll und ob es eine Möglichkeit der Verlängerung gibt. Der GL könnte mal seine Personalplanung offen legen oder ist die klar? LG Lotte

N
Nubbel

13.05.2013 um 21:34 Uhr

ging es hier nicht um eine anhörung nach §99?

ich hatte nicht gelesen, dass ein arbeitnehmer um eine versetzung bat??

R
rkoch

14.05.2013 um 10:00 Uhr

ich hatte nicht gelesen, dass ein arbeitnehmer um eine versetzung bat??

Das nicht, aber wenn er mit dem Job den er 2 Wochen machen darf "total happy" ist, kann man doch unterstellen, dass er den auch gerne länger machen würde, oder?

N
Nubbel

14.05.2013 um 19:38 Uhr

klar, und dann macht man offensichtlich unerfahrenen Betriebsräten solche vorschläge:)

aber lotte wird dann bestimmt auch mit rat und tat zur seite stehen, wenn der zu vertretende kollege stinksauer wird:)

L
Lotte

15.05.2013 um 00:25 Uhr

Ich denke mal, dass auch unerfahrene BRM vorher mit Kollegen reden oder vielleicht sogar schon wissen, ob er das will. Denn von ungefähr kommt so eine Aussage, dass er total happy ist, sicher nicht. Da scheint also durchaus Kontakt zwischen BR und dem Kollegen zu bestehen. Ist bei uns in solchen Situationen auch üblich, bei Euch etwa nicht? :)

N
Nubbel

15.05.2013 um 19:34 Uhr

bei euch ist vieles üblich und möglich, ohne zu wissen was oder wen der fröhliche kollege vertritt, warum sonst versetzung nur für zwei wochen, ist es erst einmal völlig egal wie happy er ist. oder macht bei euch immer der den job, der am lautesten lacht?

L
Lotte

15.05.2013 um 20:32 Uhr

Komische Antworten, die Du hier gibst. Viel Spaß noch dabei....

S
Simoneh

15.05.2013 um 21:04 Uhr

Vielen Dank....die Frage ob ich alleine entscheiden darf wurde ja beantwortet.

Zur Info: Der MA vertritt nur einen erkrankten Kollegen...da kann er darüber noch so fröhlich sein, er muss dann wieder an seinen alten Arbeitsplatz. Aber es wird dort demnächst eine Stelle frei und dann kann er sich ja gerne bewerben.

Und ja wir sind als BR immer im Kontakt mit unseren Kollegen...das geht bei 35 Mitarbeitern auch ganz gut (manchmal mehr als uns lieb ist).

Also nochmals Danke...

Simone

S
Snooker

15.05.2013 um 21:46 Uhr

@Simoneh

Schön das es noch BR´s gibt die ruhig und mit bedacht Dinge beurteilen. Hier in dem Forum werden schon genug Fälle konstriert, aus einfach gestellten Fragen. Da kann es dann schon mal vor kommen das man die Spur verliert. So wie z. B. @Nubbel. Kaum schreibt Lotte was, schon weiß man nicht welches Körperteil von ihm am meisten in Extase vibriert. So etwas wären BR´M´S den würde ich als MA nie vertrauen.

N
Nubbel

15.05.2013 um 21:52 Uhr

snooker, da vibriert nichts. das ist nur noch bei einer der fall.

ich weiss das es bei dir auch mal vibrierte, aber dennoch solltest du ihre beiträge sachlich und objektiv betrachten;)

S
Snooker

15.05.2013 um 23:16 Uhr

....ich weiss das es bei dir auch mal vibrierte. Ne´n grösseren Mist konnte Dir wohl dazu auch nicht einfallen. Wenn Du sowas über mich behauptes, dann Butter bei den Fischen. Auf Rücksicht der Hilfesuchenden hier, solltest Du dies dann aber überm BR Talk posten. Da bin ich Dir gern zu Diensten.

F
fasssungslos

16.05.2013 um 00:08 Uhr

Nubbel du bist eine absolut ekelhafte dreckschleuder. jeder kann nur froh sein, der dich nicht im betrieb hat, wohlmöglich noch als brm, grauenhafte vorstellung. wenn man wenigstens noch glauben könnte,dass du krank bist, wäre das wenigstens ein grund, mitleid mit dir zu haben, aber, du bist einfach nur grauenhaft widerlich.

S
Snooker

16.05.2013 um 00:20 Uhr

@fassungslos lass mal. Wenn da was dran wäre dann könnte ich mich ja noch geehrt fühlen. Aber wo nix dran ist oder war kann man auch nix passend machen.

S
Simoneh

16.05.2013 um 14:09 Uhr

...und jetzt weiss ich wieder warum ich Foren bisher vermieden habe. Man stellt eine ganz harmlose Frage und spätestens nach der 10 Antwort geht es unter die Gürtelinie.

Trotzdem Danke an @RKOCH/Lotte/Snooker/Hoppel/Watschenbaum & Gironimo

Simone

N
Nubbel

16.05.2013 um 20:26 Uhr

So wie z. B. @Nubbel. Kaum schreibt Lotte was, schon weiß man nicht welches Körperteil von ihm am meisten in Extase vibriert. So etwas wären BR´M´S den würde ich als MA nie vertrauen. Antwort 16 Erstellt am 15.05.2013 um 19:46 Uhr von Snooker 212973

schön das du dich bei denen die unter die gürtellinie gehen auch noch bedankst:)

S
Simoneh

17.05.2013 um 21:07 Uhr

...von den anderen erhielt ich wenigstens auch hilfreiche Antworten...von dir kommt nur Scheisse...

Viel Spaß noch...

Simone

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