Liebes Forum,

was geben die Kommentare und die Rechtsprechung zum Thema Freistellung der BR Vorsitzenden her?

Habe gerüchteweise gehört, dass der Vorsitzende und sein Stelli , unabhängig von der vollen Freistellung ab einer Betriebsgrösse von >x beschäftigten Personen, jeweils fast vollständig freigestellt ist, wenn beide glaubhaft den Arbeitsanfall belegen können.

Herliche Grüsse von dem Ratterich