Freistellung für Betriebsratsvorsitzende - ab wann fast vollständig?
Liebes Forum,
was geben die Kommentare und die Rechtsprechung zum Thema Freistellung der BR Vorsitzenden her?
Habe gerüchteweise gehört, dass der Vorsitzende und sein Stelli , unabhängig von der vollen Freistellung ab einer Betriebsgrösse von >x beschäftigten Personen, jeweils fast vollständig freigestellt ist, wenn beide glaubhaft den Arbeitsanfall belegen können.
Herliche Grüsse von dem Ratterich
Community-Antworten (5)
02.04.2008 um 11:26 Uhr
Hallo Du Bist du auch ein Schüller?Wir können ja zusammenarbeiten,ich habe schon viele Informationen erhalten.Das reicht aber nicht.Oft bekomme ich nach einer Zeit nur aussagen wie "So nun musst du aber auch mal was Leisten"oder "Wir sind nicht die Knechte deiner Hausaufgaben".Das sind hier mit unter auch Spiesser.Schreibe mir mal zurück über die Mail.Und denke daran das ist Top Sekret.Sonst werfen die uns hier aus dem Forum und wir müssen selber suchen oder Lesen.
Bist du auch bei Warcraft???
02.04.2008 um 11:54 Uhr
"Und denke daran das ist Top Sekret." Ok, ok, ich sags auch niemandem weiter ...
02.04.2008 um 12:02 Uhr
@Tanzbär, sein lieblingssong ist ja auch " Schön ist es auf der Welt zu sein ..."
@Br Rats, Jungs nun aber ..... Los sagt schon wo ist der Brunnen der Ewigen Jugend ???
@Willi, ich bin auch bei War Craft rate mal wie oder was ich dort Spiele :-())))
02.04.2008 um 12:22 Uhr
@willi Kästchen?
@betriebsratten Freistellung nach §37 BetrVG könnt ihr so "betreiben" soooooo lange es nötig ist
@waschbär War Craft? Du warst mal kuscheliger:-(
02.04.2008 um 13:54 Uhr
@Immi, das war nur ein Witz mit War Craft von mir ich bin da noch nie ein Fan von gewesen, ich möchte immer das andere gerne Star Craft ! Das fand ich besser irgendwie .... So mit (T)Raumschiffen und lustigen Aliens...
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