Erstellt am 02.08.2006 um 07:44 Uhr von pit47
Hallo Flirtwunder,
laut § 30 BetrVG sind BR-Sitzungen nicht öffentlich. Die GL hat also recht, wenn sie diesen Vorfall rügt. Zu einzelnen TO-Punkten können Betroffene gehört werden oder Sachverständige geladen werden.
Siehe auch den Kommentar zu § 30 BetrVG von Däubler ab Rn 11.
Erstellt am 02.08.2006 um 09:23 Uhr von Rollie
Warum sollte der AG es tolerieren, einen nichtgeladenenen Nachrücker zu bezahlen, obwohl dieser seiner geschuldeten Arbeitsleistung nicht nachkommt. Das Ergebniss der Personalausschußwahl hätte er sich später mitteilen lassen können, das rechtfertigt m.E. keine Anwesenheit in der Sitzung.
Erstellt am 02.08.2006 um 09:29 Uhr von Ramses II
Da dieser Kollege nicht als BRM aktiv war könnte dieses Verhalten wohl völlig rechtmäßig abgemahnt werden.