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Nachrücker obwohl Gremium vollständig?

F
flirtwunder
Jan 2018 bearbeitet

Hi, auf unserer letzten Betriebsratssitzung (9 Mitglieder) war überraschenderweise ein Nachrücker anwesend. Laut Vorsitzender nur als Gast. Als Begründung gab der Vorsitzende an :"es interessiere den Nachrücker wer in den Personalausschuss gewählt werde".

Ist das Korrekt, das ein Nachrücker in den Situngen dabei ist obwohl das Gremium vollständig ist?

Unsere Geschäftsleitung hat uns wegen diesem Vorfall gerügt sie würden sowas nicht dulden!

Wie ist hier die Handhabe in anderen Betriebsräten? Danke Flirtwunder

2.70503

Community-Antworten (3)

P
pit47

02.08.2006 um 09:44 Uhr

Hallo Flirtwunder, laut § 30 BetrVG sind BR-Sitzungen nicht öffentlich. Die GL hat also recht, wenn sie diesen Vorfall rügt. Zu einzelnen TO-Punkten können Betroffene gehört werden oder Sachverständige geladen werden. Siehe auch den Kommentar zu § 30 BetrVG von Däubler ab Rn 11.

R
Rollie

02.08.2006 um 11:23 Uhr

Warum sollte der AG es tolerieren, einen nichtgeladenenen Nachrücker zu bezahlen, obwohl dieser seiner geschuldeten Arbeitsleistung nicht nachkommt. Das Ergebniss der Personalausschußwahl hätte er sich später mitteilen lassen können, das rechtfertigt m.E. keine Anwesenheit in der Sitzung.

RI
Ramses II

02.08.2006 um 11:29 Uhr

Da dieser Kollege nicht als BRM aktiv war könnte dieses Verhalten wohl völlig rechtmäßig abgemahnt werden.

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