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Beschlussfähigkeit - muss ein 3 köpfiger BR vollständig sein um beschlussfähig zu sein?

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katertom
Jan 2018 bearbeitet

guten morgen, muss ein 3 köpfiger BR vollständig sein um beschlussfähig zu sein? BRV ist in urlaub, kollegen meint 2 reichen und ich meine wir müssen das ersatzmitglied holen (geht um kurzarbeit)

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Community-Antworten (8)

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Reeba

07.03.2010 um 11:16 Uhr

Hallo, BRV ist verhindert wegen Urlaub, somit ist das Ersatzmitglied zu laden, ansonsten ist Beschluss nichtig.

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DonJohnson

07.03.2010 um 11:52 Uhr

Und ich empfehle dringend den Besuch eines Seminars BR1

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Kriegsrat

07.03.2010 um 12:13 Uhr

mir wird ganz schwindlig, wenn ich daran denke, was ihr wohl zum thema kurzarbeit beschließen könntet, wenn ihr noch nicht mal wisst, wer alles zur sitzung zu laden ist

K
katertom

07.03.2010 um 12:45 Uhr

kriegsrat ich hoffe das sich dein alberne name davon abhält schwindelig zu werde.

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DonJohnson

07.03.2010 um 12:52 Uhr

@katertom Wieso, er hat doch Recht... Mir würde es sogar noch mehr bezüglich von Kündigungen grauen ob dieser Frage. Sag mal, warum bildet ihr euch nciht? Ich kann ohne weiteres eine Pflicht herleiten zur Bildung über Seminare... Warum versagt ihr euch dem?

Oder wie lange seid ihr im Amt?

K
katertom

07.03.2010 um 12:58 Uhr

donjohnson noch mal so ein alberner nichname bildung ist alles recht und schön, aber nicht auf kosten von arbeitsplätzen, denn wie ihr vielleicht wisst kosten seninare geld und das hat die firma nicht, ich bin schon froh das wir so lange überlebt haben, es sind uns noch 2 weiter kunden abgesprungen und wir müssen bis juli durchhalten. erst denken dann schreiben

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diealte

07.03.2010 um 12:59 Uhr

->> BRV ist in urlaub, kollegen meint 2 reichen und ich meine wir müssen das ersatzmitglied holen

Das Ersatzmitglied ist ab dem ersten Urlaubstag vorrübergehend nachgerückt, also vollwertiges BRM mit ALLEN Rehcten und Pflichten, nicht nur für die Sitzungen. Er ist also z.B. auch unter Vorlage der TO einzuladen, wie die beiden anderen BRM

Anders nur der BRV hätte ausdrücklich seine Neichtverhinderung erklärt, dann müsste er aber auch trotz Urlaub sien Mandat wahrnehmen, bekäme aber KEINEN Ausgleich für diese Zeiten, so auch das BAG.

K
Kriegsrat

07.03.2010 um 13:06 Uhr

katertom , verdammt noch mal, bist du schlagfertig na, das sollte wohl auch für eine vernünftige br-arbeit reichen, gell ?

komisch, wenn man meint, angegriffen zu werden, purzeln sofort die zickigen rückantworten, zu sache bleibt es aber erstaunlich ruhig

schon mal darüber nachgedacht, warum der AG eine so wichtige sache wie kurzarbeit dem BR vorlegt, wenn der BRV gerade im urlaub ist ?

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