Neueinstellung rückwirkend ohne Info BR - Zustimmung wegen Formfehler (§ 92) verweigern?
Durch Zufall hat der BR erfahren, dass der AG nun schon zum wiederholten Mal rückwirkend eine Neueinstellung ohne Information an den BR vorgenommen hat .(Einstellung erfolgte schon zum 01.10.06). Können wir als BR die Zustimmung wegen Formfehler (§ 92) verweigern, falls er uns erst jetzt informiert?
Community-Antworten (3)
15.11.2006 um 12:40 Uhr
Ihr könnt euch überlegen, ob ihr den §101 BetrVG anwendet oder nicht, alles andere wäre vertane Liebesmüh.
15.11.2006 um 14:10 Uhr
Hallo Renate,
dazu im Fitting unter § 99 RN 227
"Unterlässt der Arbeitgeber es überhaupt, das Verfahren nach § 99 BetrVG durchzuführen, so ist ein gleichwohl abgeschlossener Arbeitsvertrag von vorneherein unwirksam. Das gilt insbesondere für Neueinstellungen auf die ein Bewerber grundsätzlich keinen Anspruch hat. "
auch RN 228 und 229 äußern sich zu diesem Thema.
MfG Angi1
16.11.2006 um 22:56 Uhr
Hallo Renate,
eine rückwirkende Zustimmung ist gemäß BGB nicht möglich. Eine Zustimmung ist immer eine vorherige Geschichte, anders sieht es bei der Genehmigung aus.
siehe auch RN 228 und RN 229 oder Schaub.
LG
BR-Vorsitz
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