Erstellt am 09.05.2013 um 19:30 Uhr von gironimo
Der Vorsitzende (bzw. Stellvertreter) ist doch ohnehin derjenige, der für den BR Erklärungen abgibt und entgegen nimmt. Wozu bedarf es da noch eines Beschlusses?
Oder zielt Deine Frage in Richtung Spechverbot für die anderen BRs?
Wie gesagt, will der Chef etwas offizielles im Namen des BR hören, muss er sich an den Vorsitzenden wenden. Fragt er jemand anderes aus dem BR, ist dies nur seine persönliche Meinungsäußerung. Allerdings per Beschluß verbieten mit dem Chef zu reden - geht aus meiner Sicht zu weit.
Erstellt am 09.05.2013 um 19:44 Uhr von AlterMann
Hallo Gute,
sicher ist es mehr als ungünstig, wenn ein BRM mit dem Chef "verhandelt" oder -bewusst oder unbewusst- Interna preis gibt. Wenn das nicht jedem BRM klar ist, muss man darüber reden. Erzwingen kann man eine solche Verschwiegenheit aber vermutlich kaum. Lasse mich von weiteren Beiträgen auch eines anderen belehren...
Ich kann mir auch vorstellen, dass man sich bei besonders brisanten Themen darauf e i n i g t, dass nur der BRV darüber mit dem Chef spricht. Aber ein genereller Maulkorb?? Dürfen die BRM dann nicht mal mehr "Guten Morgen" zum Chef sagen? Übers Wetter reden geht vielleciht doch noch? Da ist wohl Klärungsbedarf, was genau gemeint ist.
Erstellt am 09.05.2013 um 19:50 Uhr von AlterMann
Nachtrag: Und natürlich ist der BRV verpflichtet, Euch umfassend zu informieren. Wenn Ihr da Zweifel habt, sollte der BRV diese ausräumen. Wenn er das nicht kann, braucht Ihr nach Möglichkeit enen anderen BRV.
Erstellt am 10.05.2013 um 08:30 Uhr von fridolin
abwählen und vertrauenwürdigen wählen
leider ist es so das viele BRV,s der Versuchung,
oder der Verführung erliegen.
er muss umfassend berichten,sollte vielleicht Stellvertreter mitnehmen.
lg
fridolin
Erstellt am 10.05.2013 um 09:19 Uhr von gironimo
Hallo fridolin,
wenn es lediglich darum geht, dass Informationen abzufragen oder reine Sachfragen zu klären sind, würde mich niemand daran hindern, den Chef anzusprechen.
Jeder AN ist berechtigt, das BR-mitglied seines Vertrauens z.B. für ein Gespräch im Sinne des § 82 BetrVG hinzuzuziehen. Was würde dies nutzen, wenn dieses BR-Mitglied nicht auch reden dürfte.
Ihr solltet das Thema einmal offen im Gremium diskutieren - und vielleicht mal den Vorsitzenden zu einer Schulung schicken.
Erstellt am 11.05.2013 um 10:02 Uhr von Hoppel
@ DieGute
"ist es möglich per Beschluss es zu beschließen, das nur der Vorsitzende mit dem Chef (GL) reden darf?"
Nein, damit würde der § 74 BetrVG komplett ausgehebelt! Zulässig wäre höchstens, dass per Beschluss der BA oder ein anderer gebildeter Ausschuss mit der Wahrnehmung des Monatsgesprächs beauftragt wird.
Im umgekehrten Fall kann ein BR aber auch nicht erzwingen, dass ein(e) BRV nur noch im Beisein eines oder mehrerer BRM mit dem AG reden darf. Das würde dem § 26 Abs.2 BetrVG widersprechen.