Erstellt am 09.05.2013 um 18:41 Uhr von AlterMann
Die Monatsgespräche sind vorgeschrieben zwischen BR und Chef (GF). Wenn da noch mehr Leute teilnehmen sollen, entscheidet Ihr das im Einvernehmen. Und das Einvernehmen sollte sich an der Sinnhaftigkeit orientieren.
Wir machen das z.B. so, das die leitenden Angestellten im Wechsel bei den Monatsgesprächen dabei sind. Dadurch werden manche Probleme reibungsloser angegangen.
Erstellt am 10.05.2013 um 09:52 Uhr von rkoch
Streng genommen bedarf es zu diesen Sitzungen keiner Einladung...
§74 BetrVG:
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.
Sie müssen von Gesetzes wegen monatlich stattfinden, also ist es ohnehin zweckmäßig einen wiederkehrenden Sitzungstermin verbindlich festzulegen, z.B. jeden ersten Montag im Monat um 10:00 Uhr. Einer gesonderten Einladung bedarf es dann nicht. Den BR trifft auch nicht die Pflicht zu einer Einladung. Wenn es einer solchen bedürfte, könnte diese ebensogut vom AG ausgehen.
Teilnahmeberechtigt bzw. -verpflichtet sind AG und BR. Wer von diesen beiden (der juristischen bzw. natürlichen Person AG, und der rechtlichen Institution BR) an der Besprechung teilnimmt, entscheiden die beiden ganz alleine.
Insofern richtet sich eine eventuelle Einladung immer an die GF bzw. an den BR, niemals an irgendwelche Personen innerhalb dieser beiden "Gremien". Der BR schreibt also z.B. "Wir laden die Geschäftsführung der X GmbH zur Monatsbesprechung am xxx um yyy ein".
Bisserl OT, aber trotzdem:
Im Grunde gilt aber die Regel: von beiden Seiten muss ein Entscheidungsträger am Tisch sitzen. Das ergibt sich aus dem Satz: "mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln". Nur wer auch Entscheidungen fällen kann, kann sich einigen. Insofern muss von Seiten des AG eben ein GF oder zumindest ein entsprechener anderer leitender Angestellter am Tisch sitzen, von Seiten des BR ein zur Verhandlung beauftragtes und mit entsprechenden Entscheidungsrechten ausgestattest Gremium (also der versammelte BR selbst oder ein entsprechend gebildeter Ausschuss, z.B. der BA).
Gespräche in denen keine Entscheidungen gefällt werden können, also auch keine Einigung möglich ist, erfüllen streng genommen nicht die Pflicht zu diesen Monatsgesprächen sondern sind "andere" Gespräche. Am Ende wird das aber wieder keiner so ernst nehmen, es ist nur insofern interessant, dass beide Seiten eben verlangen können, dass von der jeweils anderen Seite Entscheidungsträger am Tisch sitzen.
Erstellt am 10.05.2013 um 17:12 Uhr von Charlys
...es sollte hier aber schon eine Absprache zwischen BR und AG wer den AG vertritt erfolgen. Der AG kann auch nicht in "Kompaniestärke" zum 74er Gespräch kommen.