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Dienstpläne

B
betriebsratmaus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!! Wir haben unseren Verwaltungsdirektor bereits dreimal aufgefordert sich darum zu kümmern das der BR die ausgerechneten Dienstpläne bekommt. Keine Reaktion. Nun haben wir ihm eine letzte Frist gestellt die nun abgelaufen ist. Wieder kein Erfolg. Was können wir nun als nächstes tun. Wir haben einen Beschluss verfasst, das ein Rechtsanwalt nun eingeschaltet wird. Und wie geht es nun weiter??

Weiß jemand Rat??!!
Hat dieses Problem schon jemand lösen können ??

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Community-Antworten (15)

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mitleserinnenn

09.05.2013 um 17:26 Uhr

Wenn der AG die Mitbestimmung bei den DP nicht beachtet, geht es so, wie ihr beschlossen habt. Anwalt einschalten, aber achtet auf richtigen Beschluss, denn sonst muss der AG die Kosten nicht zahlen. Fragt den Anwalt nach Musterbeschluß, er will ja sein Geld dann auch bekommen. Der Anwalt macht dann alles weiter. Der Anwalt soll ggf auch per einstweiliger Verfügung die Umsetzung/Nutzung des DP bis zum Ende der MB untersagen lassen weiter auch Beschlussverfahren mit Bußgeldandrohung bei weiterer Missachtung der MB

G
gironimo

09.05.2013 um 18:16 Uhr

Immer wenn es bei der Mitbestimmung klemmt, der AG sie also mißachtet, hilft nur ein Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht.

So gesehen war es richtig, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Wahrung bzw. Sicherstellung Eurer Mitbestimmungsrechte zu beschließen.

Vielleicht erreicht der Anwalt schon mit einem Schreiben an den Arbeitgeber, dass dieser sich endlich bewegt. Oft brauchen aber auch viele AG mal einen Gang zum Gericht, bevor sie merken, dass es dem BR ernst ist mit seinen Rechten.

W
Watschenbaum

09.05.2013 um 18:17 Uhr

was ist denn ein "ausgerechneter" Dienstplan ?

K
Kölner

09.05.2013 um 18:51 Uhr

@watschenbaum Die Frage sehe ich auch!

@mitleser... Wo siehst Du das Problem, dass der Anwalt sein Geld nicht bekommt?

N
Nubbel

09.05.2013 um 21:35 Uhr

cool. frau liest mit, weiss nicht was ein ausgerechneter dienstplan ist und empfiehlt erst mal nen anwalt.

B
betriebsratmaus

09.05.2013 um 21:51 Uhr

Ein ausgerechneter Dienstpan ist der erbrachte Dienstplan , aus dem man genau erkennen kann wie in der Woche gearbeitet wurde. Man erkennt darin sämtliche Überstunden oder auch Minusstunden. Ob Urlaub oder "Zeitausgleich" genommen wurde.

N
Nubbel

09.05.2013 um 22:15 Uhr

und schwupp sind wir raus aus der mitbestimmung und mitten im §80

W
Watschenbaum

09.05.2013 um 23:05 Uhr

Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen

stellt der AG nicht zur Verfügung, wird ihn ein Richter (ggf. unter Androhung von Ordnungsgeld) dazu zwingen müssen

und die Lösung des Problems habt ihr schon richtig angegangen : einen Anwalt kontaktieren. mit ihm nochmals die bisherige Beschlußlage im BR zu dem Thema durchgehen, ggf. nachbessern, falls nötig und dann abwarten...................

S
Snooker

09.05.2013 um 23:18 Uhr

@betriesratsmaus Ein erstellter Dienstplan ist doch für die Zukunft dem BR vor zu legen. Dieser genehmigt ihn oder auch nicht. Das ist dann die Mitbestimmung. Hat der BR diesen Ehalten hat er ja den Dienstplan aus der Vergangenheit.....oder aber haut der BR gleich alles im Schredder. Überstunden sind auch im vorraus beim BR zu beantragen, oder habt ihr euch auf eine andre Lösung der Überstundenbeantragung geeinigt. Wenn nicht, hat Nubbel Recht mit dem § 80 BetrVG und bei euch läuft grundlegend was anderes. (ich will nicht sagen verkehrt)

B
betriebsratmaus

10.05.2013 um 00:36 Uhr

Wir sind am Anfang. Keiner hat bisher die Dienstpläne richtig durchforstet. Und Überstunden genehmigen wurde nie gemacht. Wir kämpfen uns nun durch viele offene Sachen und kämpfen und kämpfen.

Man nimmt uns mit unseren Rechten und Pflichten gar nicht richtig ernst. Aber es muss anscheinend mal wieder vor Gericht gegangen werden.

Gebt mir bitte weitere Tipps und Infos wie ich nun weiter verfahren muss.

Danke für jede Antwort.

S
Snooker

10.05.2013 um 01:44 Uhr

Wie schon gesagt, Überstunden hat der AG vorab beim BR zu beantragen, Mit begründung warum. Der gesammte BR beschliesst darüber und teilt den Beschluss dem AG mit. Man kann vereibahren das einzele ungeplante Überstunden auch kurzfistig durch den BRV genemigt werden kann, oder zumindest Überstundenanträge unverzüglich nachgereicht werden wenn sie so kurzfristig angefallen sind wo niemand mehr zu erreichen war. Auch wenn es hier ein Grundrecht des BR ist könnte man dem AG entgegen kommen und sagen, das wenn er das Prozedere künftig einhält, ihr darauf verzichtet die zurückliegenden Dienstpläne ein zu fordern.

W
Watschenbaum

10.05.2013 um 03:45 Uhr

bevor ihr nun wegen einem Punkt (Vorlage der "alten Dienstpläne") ein Faß aufmacht, würde ich das Problem grundlegend angehen,

ihr solltet euren AG`auffordern, mit euch in Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung "Dienstplanung"zu treten, mit Fristsetzung, und ggfs, falls er nicht in die Gänge kommt, Einrichtung einer Einigungsstelle

in dieser BV wird dann alles was im Betrieb zum Thema Dienstplan wichtig wäre, festgeschrieben, die wäre erzwingbar, der AG muß also...........

zeitgleich sucht ihr euch einen guten Anwalt, zu dem ihr auch ein partnerschaftliches Verhältnis aufbauen könnt, sprich, einfach mal ohne großes Trara anrufen könnt, falls Probleme auftauchen der euch unkompliziert hilft, wen es nötig wäre (Beschlußtexte, Musterschreiben etc.) mit dem ihr euer weiteres Vorgehen absprecht

zusätzlich wäre nicht verkehrt, auch gleich mal diverse BR-Mitglieder auf Lehrgänge zum Thema Dienstplanung zu entsenden, falls noch keine Kenntnisse darüber im BR vorhanden sind

M
mitleserinnenn

11.05.2013 um 00:16 Uhr

watsche....... Das Gericht war der Ansicht, der Arbeitgeber habe die Erstattung der Kosten zu Recht verweigert. Voraussetzung dafür sei nämlich das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses. Diese Anforderung sei hier nicht erfüllt. Das Gericht unterstrich, der Beschluss leide an einem so genannten ?Ladungsmangel,? denn für die 4 verhinderten Mitglieder seien lediglich 2 Ersatzmitglieder erschienen, ohne beachtenswerte Gründe hierfür. Deshalb sei der Betriebsratsbeschluss für die Beauftragung des Rechtsanwalts nicht ordnungsgemäß erfolgt und der Arbeitgeber müsse die Kosten nicht tragen.BAG, Beschluss vom 18.01.2006, Az.: 7 ABR 25/05 .......

K
Kölner

11.05.2013 um 00:33 Uhr

@mitleser... Warum liest du nicht richtig?

Du bist ne Nummer. Zitierst BAG Urteile und verstehst noch nicht mal den Zusammenhang. Das ist schon fast wieder nett...

W
Watschenbaum

11.05.2013 um 01:34 Uhr

"dass meine ich. Es gibt mehrere solcher Urteile"

als ich damals als BR anfing, hatte ich auch keine Ahnung von der Materie woher auch ? diese Thematik fliegt einem ja nicht im Schlaf zu aber schon der alte BR hatte einen Anwalt und seine Telefonnummer also ruft man den an, schildert sein Problem und berät sich, was am besten zu tun wäre (das kostet noch gar nichts bzw. wird der Anwalt auch nicht irgendwie in Rechnung stellen und braucht auch keine großartigen Beschlüsse)

anschließend bespricht man sich im Gremium, was der Anwalt geraten hat und wie man gerne vorgehen würde, teilt dies dann dem Anwalt mit und bittet darum, einwandfreie Formulierungen für den TOP sowie die zu fassenden Beschlüsse zu faxen (auch diese "Leistung" wird er nicht berechnen, er bekommt ja schließlich hinterher einen Auftrag)

dann findet eine Sitzung statt und man beschließt offiziell (für die ordnungsgemässe Ladung muß man natürlich selbst sorgen) dann steht die Basis und die Sache kann anlaufen

bei dieser Vorgehensweise kann es nicht passieren, daß am Ende irgendwelche Beschlüsse platzen (die wurden ja wasserdicht vom Anwalt formuliert) oder Kosten nicht getragen werden müssen (offiziell wird der Anwalt ja erst nach Beschlussfassung und Beauftragung tätig)

solche Dilemma passieren in der Regel nur, wenn der BR ohne richtige Ahnung selbst rumstöpselt und dann - ohne daß ein hieb-und stichfestes Fundament geschaffen wurde - einen Anwalt beauftragt, mit dem zusätzlich die Kommunikation auch nicht so recht klappt

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