@Hoppel
> Es ist doch kompletter Unsinn, dass ein AN NUR mit einem Widerspruch des BR die Chance
> auf einen FAIREN Prozess hat.
Der Sinn einer Kündigungsschutzklage ist doch, die Kündigung aufzuheben, damit der AN seinen Job behält, nicht etwa eine möglichst fette Abfindung rauszuschlage, oder?
Wenn der BR aber keinen Widerspruch schreibt, hat der AN nicht den Anspruch, Weiterbeschäftigung zu verlangen (jetzt zufrieden? Das hatte ich natürlich gemeint, denn wenn ein Widerspruch vorliegt, warum sollte ein AN dann auf diesen Anspruch verzichten!).
Damit endet das Arbeitsverhältnis zum Ende der Kündigungsfrist, und der AN erhält nur noch Arbeitslosengeld und wird quasi genötigt sich einen neuen Job zu suchen.
Jetzt gibt es quasi 2 mögliche weitere Abläufe:
1. Bis die Gerichtstermine sind, hat er hoffentlich schon einen neuen Job. Damit ist das Verfahren quasi beendet, bevor es begonnen hat, denn eine Rückkehr an seinen alten Arbeitsplatz wird damit unwahrscheinlich.
2. Er ist mit Hartz IV zufrieden und kann das Arbeitsamt hinhalten, wenn er Jobangebote ausschlägt. Dann kann er das Verfahren bis zum Ende durchziehen und bekommt evtl. seinen alten Job zurück.
Damit ist klar, dass unter den Voraussetzungen eigentlich nur eine Abfindung als Endergebnis drin ist. Findest Du das einen "fairen" Prozessablauf? Ich nicht. Insofern meine Aussage: Nur mit dem Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat der AN eine Chance auf einen fairen Prozess, denn nur dann kann er sich zurücklehnen und dem Ende dieses Prozesses gelassen entgegen sehen.... Ohne Widerspruch endet die Sache mit 99%iger Wahrscheinlichkeit in der Güteverhandlung mit einer deutlich niedrigeren Abfindung. Ich finde das unfair, wenn diese Situation eintritt, nur weil ein BR sich nicht die Mühe gemacht hat, zu versuchen einen ordentlichen Widerspruch zu schreiben - und auf mehr wollte ich nicht hinaus. Und der Gesetzgeber hat sich mit dieser Geschichte sicher was gedacht.... warum würde er sonst ausdrücklich diesen Weiterbeschäftigungsanspruch vorsehen, wenn es auch ohne den zum selben, fairen Ergebnis käme? Warum es dann nicht pauschal diesen Anspruch gibt, darüber will ich jetzt nicht noch philosophieren....
> Desweiteren ist Deine Aussage falsch, ....
Auf die Unwägbarkeiten eines möglicherweise nicht ordnungsgemäßen Widerspruchs wollte ich absichtlich nicht eingehen, da für die Sache die ich darstellen wollte erstmal irrellevant.