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Gruendung BR

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Mellieha
Nov 2016 bearbeitet

Wir, 5 Kollegen, wollen in unserem Betrieb, etwa 70 Mitarbeiter, Bestehen seit 2009 einen BR gruenden, wir wollen uns die >Machenschaften< unseres Chefs nicht mehr gefallen lassen. Wir werden vor vollendete Tatsachen gestellt, sobald, oder besser!, wenn einer etwas dagegen sagt, wird mit Kuendigung gedroht. Oder wird vor der versammlten Mannschaft erniedrigt, so dass keiner mehr den Mund aufmacht. Wir 5 wollen uns jetzt zusammenschliessen und einen BR gruenden. Wir denken, gemeinsam sollten wir das Problem anpacken. Dazu brauchen wir aber das noetige Wissen, wie wir an die Gruendung herangehen. Wir haben auch ein wenig Respekt davor, denn unser Chef sollte davon nichts erfahren, damit er unser Bemuehen nicht gleich im Keim erstickt, dazu waere er in der Lage und wir haben Angst vor einer Kuendigung oder zumindest Abmahnung. Ich denke, ich bin auf dieser Seite richtig um mich darueber zu informieren. Es muss etwas geschehen! Danke fuer Ihre Antworten.

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Community-Antworten (3)

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rolfo

19.10.2012 um 16:56 Uhr

Wende dich am besten an die für euch zuständige Gewerkschaft, dort bekommt ihr Hilfe. Ihr solltet aber auch Mitglied der Gewerkschaft sein. Wünsch euch gutes Gelingen.

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rkoch

19.10.2012 um 17:33 Uhr

denn unser Chef sollte davon nichts erfahren

DAS wird auch mit der GEW nicht gelingen....

Die Wahl eines BR wird dadurch eingeleitet, dass drei AN des Betriebes zu einer Betriebsversammlung einladen. Die Einladung muss im Betrieb veröffentlicht werden und von den drei einladenden AN unterschrieben sein.

So ist es unmöglich, dass Euer AG "davon nichts erfährt". Bestenfalls bekommt er nichts von den Vorbereitungen mit - und das ist auch dringend zu empfehlen.

Von dem Tag an, an dem die Einladung öffentliche ausgehängt wird, haben diejenigen AN, welche zur Betriebsversammlung einladen einen (fast) absoluten Kündigungsschutz. Diesen AN darf nur noch gekündigt werden

  • wenn der Betrieb endgültig geschlossen wird
  • wenn Sie ein Verhalten an den Tag legen, welches den AG zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Dazu gehört vor allem Diebstahl, Tätlichkeiten, Arbeitsverweigerung. Die notwendigen Schritte zur BR-Wahl durchzuführen ist übrigens keine Arbeitsverweigerung. Vorher haben die Beteiligten aber KEINEN Kündigungsschutz. Insofern kann es sinnvoll sein den Aushang zu machen, bevor der AG Wind von diesen Bemühungen bekommt.

Einige AG scheren sich aber nicht darum und kündigen trotzdem! Die Chance dass der AG im Kündigungsschutzprozess verliert und die Kündigung also gar nicht stattgefunden hat beträgt annähernd 100%, aber die Beteiligten sollten sich bewusst sein, dass derartiges auf sie zukommen kann. Ebenso kann in der Folge passieren, dass sie ihren Lohn, Urlaub, was auch immer einklagen müssen. Stets mit einer annähernd 100% Chance auf Erfolg, aber halt nur übers Gericht. Insofern ist eine Rechtsschutzversicherung die in solchen Fällen einspringt(wie sie bei einer Gewerkschaftsmitgliedschaft inklusive ist) dringend anzuraten.

Ich will Euch die Sache nicht ausreden, ganz im Gegenteil! Ich will Euch damit nur sagen, dass rolfos Tip absolut Ernst zu nehmen ist! Mit der GEW in der Hinterhand sind AG i.d.R. viel leichter davon abzubringen derart drastische Maßnahmen zu erwägen. Und ich will Euch den Unsinn ausreden, darauf zu hoffen das ganze hinter dem Rücken des AG druchzuziehen.

C
Celest

22.10.2012 um 17:34 Uhr

es besteht auch die Möglichkeit, dass anstatt der 3 Mitarbeiter die zuständige Gewerkschaft zur Betriebsversammlung einläd. Bei uns im Betrieb war es genauso, dass einige MA die versucht haben einen BR zu gründen gekündigt wurden - wir haben es dann letzendlich mit Hilfe der Gewerkschaft geschafft die Wahl einzuleiten.

Diejenigen die sich dann auf dieser BV zum Wahlvorstand wählen lassen haben danach erst mal einen Sonderkündigungsschutz.

Viel Erfolg!

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