Hallo,

unser AG hat uns am spaeten Freitagnachmittag mitgeteilt, dass er zwei Arbeitsverhaeltnisse ordentlich kuendigen moechte und hierfuer unsere Zustimmung begehrt.

Er begruendet beide Kuendigungen u. a. mit der Einfuehrung einer neuen Software, die durch Entlastung und Vereinfachung die fraglichen Arbeitsverhaeltnisse ueberfluessig mache. Diese Software wurde im Juli 2010 eingefuehrt; der zu dieser Zeit bereits bestehende BR wurde hierueber nie informiert. Ist es sinnvoll, hierauf in unserem Widerspruch einzugehen? Kann der AG ueberhaupt eine Massnahme, die m. M. n. in die Mitbestimmung gefallen waere, dem BR aber nicht vorgetragen wurde, nun als Anlass fuer eine Kuendigung anfuehren?

Danke sagt das

JePilein