Erstellt am 20.11.2010 um 10:28 Uhr von wahlvst
Hier würde es sich um betriebsbedingte Kündigungen handeln. Also, keine "normalen" ordentliche Kündigungen. Daher sollte ihr euch mit dem Thema betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl befassen. Und auch dem AG dieses so mitteilen und diesen auffordern entsprechend zu handeln wenn er wirklich an den Kündigungen festhalten möchte. Der BR sollte sich ggf. fachliche Beratung/ Unterstützung holen.
Hier wäre weiter zu prüfen, ob durch die Einführung der Software ggf. sogar der Sachverhalt der Betriebsänderung gegeben ist.
Auf alle Fälle der Kündigung widersprechen.
Erstellt am 20.11.2010 um 17:40 Uhr von Kölner
@wahlvst
Was sind denn für Dich 'normale' Kündigungen? Personenbedingt ist normaler als betriebsbedingt oder ist doch die verhaltensbedingte Kündigung 'normaler' als die betriebsbedingte?
Einzig der letzte Satz Deiner Ausführung ist m.E. zu gebrauchen.
Erstellt am 20.11.2010 um 17:55 Uhr von Lotte
JePilein,
ich würde den AG als BR nicht auf die Sozialauswahl aufmerksam machen, wenn er eine hätte machen müssen, aber ich würde den AN raten zu klagen.
Erstellt am 20.11.2010 um 18:23 Uhr von FrankBR
Auf jeden Fall Widersprechen oder Bedenken gegen diese Kündigung formulieren. Dabei die Fristen nach § 102 Abs.2 beachten.
Klagen würde ich den AN auch empfehlen. Wenn der AG die Kündigung durchzieht, kann man damit noch einiges erreichen.
Erstellt am 20.11.2010 um 19:02 Uhr von dervollstrecker
Also, Kölner, deine Arroganz gipfelt immer im Umstand, andere niedermachen zu wollen
anstatt fachlich zu verbessern
erbärmlich...........
und jemanden wie wahlvst, der sich im rahmen seiner Möglichkeiten ehrlich um Hilfe bemüht, ständig unter der Gürtelinie anzugreifen
bringt sachlich absolut nichts
Erstellt am 20.11.2010 um 19:31 Uhr von Kölner
@dervollstrecker
Na, sind wir wieder zigfach anonym unterwegs?
Erstellt am 20.11.2010 um 22:16 Uhr von dervollstrecker
@ kölner
was ändert das an dem Umstand, daß du einfach in erbärmlicher Weise andere niedermachst
in Selbstverliebtheit und Eigenüberschätzung
wenn du glaubst zu wissen wer dies schreibt oder auch nicht
Erstellt am 21.11.2010 um 20:22 Uhr von wahlvst
Kölner
Es ist ganz einfach, viele neue BR erhalten eine Kündigung die AG dann als "normale" ordentliche Kündigung bezeichen. Sie erkennen dann noch nicht, dass es sich hier um ein betriebsbedingte Kündigung handelt. Daher ganz einfach solche Hinweis, Ausdrucksweisen.
JePilein
Informative Seiten zum Thema Kündigung:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Betriebsbedingt.html#tocitem7
Erstellt am 21.11.2010 um 21:09 Uhr von DonJohnson
Hey Leute, darf ich auch mal was sagen?
Ich finde ihr spielt hier gerade Kinderspiele - ja ihr alle und ich persönlich finde das zum erbrechen...
Nun zu meiner Antwort:
"Sehr geehrter Herr AG
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es sich hier anscheinend um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Dieser müssen wir aus folgendem Grund wiedersprechen:
1. Es fehlt die Sozialauswahl
2. Sie haben eine Software ohne unseres Wissens und unter Missachtung unseres MBR angeschafgt (§87 Abs 1 Nr 6 BetrVG). Die einstweilige Verfügung zur Nutzung dieser Software geht Ihnen in Kürze zu.
Aus diesem Grund, um ergo Schaden für den Betrieb abzuwenden, stimmen wir der betriebsbedingten Kündigung des Kollegen nciht zu.
3. Weiterhin sollte Ihnen bekannt sein, dass in der Abteilung xyz diverse Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Die Weiterbeschaftigung des Kollegen ist also gewährleistet wenn man einen LeihAN weniger dort einsetzt.
Mit vertrauensvollem Gruß
BRV"
Na so, oder so ähnlich - ist spät heute und war langes Wochenende, aber so schlecht finde ich die Stellungnahme nciht, ihr etwa???
Erstellt am 21.11.2010 um 21:12 Uhr von Raabe
Gut, nur das man dafür keine Einstweilige mehr bekommt ist schade.
Erstellt am 21.11.2010 um 21:37 Uhr von DonJohnson
Na, schon klar, dass die software schon läuft, aber mit der vorraussicht dass dadurch im Nachhinein jemand gekündigt wird, denke ich, dass Gerichte einer solchen zustimen könnten. So oder so ist darüber dann eine BV abzuschließen und so oder so wird es noch im Nachhinein teuer für den AG.
Und so oder so ist das zumindest besser, als was ohr alle gemeinsam bis dato dazu geschrieben habt ;-)
Erstellt am 21.11.2010 um 22:55 Uhr von Lotte
DJ,
es wäre ja schon mal interessant von JePilein zu erfahren, ob der AG denn überhaupt eine Sozialauswahl hätte vornehmen müssen. Vielleicht hatten die beiden AN ja einen AV nur für diese beiden AP?
Und ob die Software zur Überwachung von Leistungen dienen kann, kann ich so richtig auch noch nicht erkennen...
Und ich schrieb ja schon (auch wenn Du alle Antworten zum Erbrechen fandest bleib ich dabei ;-):
"Ich würde den AG als BR nicht auf die Sozialauswahl aufmerksam machen, wenn er eine hätte machen müssen, aber ich würde den AN raten zu klagen."
Erstellt am 22.11.2010 um 09:00 Uhr von rkoch
@ DJ:
> Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es sich hier anscheinend um eine
> betriebsbedingte Kündigung handelt.
Hier muss ich Dir mal widersprechen!
Wenn der AG tatsächlich den Bock geschossen hat, dem BR nicht mitzuteilen ob er seine Kündigung auf betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe stützt, so werde ich als BR einen Teufel tun ihn darauf mit der Nase zu stoßen. Solange ihm dieser Lapsus nicht bewusst ist bleibt die Anhörung fehlerhaft und unwirksam. Nach dem Satz würde ich als AG meine Anhörung noch mal lesen und korrigiert nachholen!
@Lotte
> Und ob die Software zur Überwachung von Leistungen dienen kann, kann ich so
> richtig auch noch nicht erkennen...
Eigentlich irellevant. Anerkanntermaßen wird das MBR des BR ausgelöst, wenn eine technische Einrichtung potentiell geeignet ist die Leistung zu überwachen. Und mangels Vergleichsmaßstab wird das zunächst bis zur Widerlegung der Vermutung bei jeglicher Software angenommen. Deshalb wird das MBR zunächst grundsätzlich bei jeder Software bejaht.
Erstellt am 22.11.2010 um 09:06 Uhr von Lotte
rkoch,
danke, wieder was gelernt ;-)