Erstellt am 08.05.2013 um 05:48 Uhr von Tanzbär
So richtig werde ich hier nicht schlau. Wieso lehnt der BR etwas ab, was im TV verankert ist?
Und was sind das für 12 Teuro, die der Chef da wem anbietet?
Auch hier gibt es Arbeitskleidung mit Firmenlogo. Jeder hat mehrere Sätze davon und einmal ist in der Reinigung, einmal hat er an usw ... Das ist doch kein Problem?
Erstellt am 08.05.2013 um 06:28 Uhr von Hoppel
@ Guenerb
§ 4 Abs.4 Satz 1 TVG: " Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig."
Erstellt am 08.05.2013 um 07:59 Uhr von Guenerb
Erstellt am 08.05.2013 um 08:03 Uhr von Guenerb
Beiuns im BR sind unwissende Arschkriescher des Chefs in mem BR
Erstellt am 08.05.2013 um 09:17 Uhr von arkalus
§ 4 Abs.4 Satz 1 TVG: " Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig."
Antwort 2 Erstellt am 08.05.2013 um 06:28 Uhr von Hoppel
-> Das bedeutet, das nur die Gewerkschaft und der Arbeitgeber zusammen Vereinbarungen aus dem tarifvertrag verändern können.
An deiner stelle, wenn die anderen BR's es nicht einsehen wollen, das sie da garnichts zu entscheiden haben, würde ich mich mal an die Gewerkschaft wenden (sofern du Mitglied bist).
Erstellt am 08.05.2013 um 09:32 Uhr von Guenerb
Bin Gewerschaftsmitglied und das werde ich tun !