Internetanarchie für einen Monat - reicht Hinweis des BR an die GL, dass für diese Zeit etwaige personelle Konsequenzen bezüglich Internetnutzung ausgeschlossen sind?
Hallo,
habe eine Frage zur Internet Nutzung. Bisher hatten lediglich einige Kollegen einen Internetzugang über das Firmennetzwerk. Aufgrund von Umstrukturierungen in der Serverlandschaft wird dieser Zugang seit heute über ein Werk das zum Unternehmen gehört in den USA umgeleitet. In der Folge haben nun alle MA hier im Betrieb die Möglichkeit das Internet zu nutzen da das vereinbarte Berechtigungskonzept hier nicht greift. Die Umstellung soll ca. 1 Monat andauern. Wir haben zwar eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema (die wir auch gerade auf aktuellen Stand bringen), allerding sind solche Fälle dadurch nicht abgedeckt. Nun müssen Kollegen lt unserer BV eine Erklärung zur Nutzung von Internet unterschreiben in der geregelt ist was sie dürfen und was nicht (die eingeschränke private Nutzung ist durchaus erlaubt). Da nun aber auch Kollegen temporär ins Internet kommen die diese Erklärung nicht unterzeichnet haben sehen wir ein Problem. Die GL haben wir darauf hingewiesen mit dem Hinweis, dass für diese Zeit etwaige personelle Konsequenzen bezüglich Internetnutzung in dieser Zeit ausgeschlossen sind (Niederschrift im Protokoll). Strafrechtliche Dinge natürlich ausgenommen.
Was denkt Ihr reicht das aus?
Community-Antworten (1)
27.08.2008 um 12:24 Uhr
@mic34, deine Besorgniss in allen Ehren...ich mag zu bedenken geben, für Anarchisten...
solange es an einer klaren betrieblichen Regelung fehlt, wie du schriebst, können arbeitsrechtliche Konsequenzen oft kaum durchgesetzt werden. Erst sie– ermöglichen- es dem AG, dem Missbrauch des Internets und daraus erst folgende Sanktionen... Einhalt gebieten. Der Ball liegt bei der GL....
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung
LAG Rheinland-Pfalz 26.2.2010, 6 Sa 682/09: Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Kündigung Auch wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Nutz
Beweislastumkehr nach §22 AGG
Folgender Fall: Ein AN soll eine AN sexuell belästigt haben. Es gibt keine Zeugen, nur die Aussagen beider. Der AN streitet dies jedoch ab und hat eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass die Be
E-Mail und Internetnutzung in Arbeitsverträgen und §4a BDSG
Hallo, bei uns ist grade folgendes los. Einige Arbeitsverträge werden entfristet, zu dem Zweck hat der AG sich gedacht, gleich neue Arbeitsverträge aufzusetzten. Weil die alten schon zum Teil recht a
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
Hallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr