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E-Mail und Internetnutzung in Arbeitsverträgen und §4a BDSG

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DjErichO
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns ist grade folgendes los. Einige Arbeitsverträge werden entfristet, zu dem Zweck hat der AG sich gedacht, gleich neue Arbeitsverträge aufzusetzten. Weil die alten schon zum Teil recht alt sind und nun angepasst werden sollen. Diese Arbeitsverträge hat uns der AG in einer Sitzung am Montag vorgestellt und möchte diese ab 01.03. starten lassen. In denm Arbeitverträgen ist ein komplett neuer absatz zu E-mail und Internetznutzung enthalten. Auch das der AN seine Einwilligung nach §4a BDSG gibt. Email sollen bis zu 6 Monaten gespeichert werden. Wir als BR haben ein wenig Bauchschmerzen weil: A uns die Zeit sehr gering vorkommt und wir auf diesem GEbiet nicht geschult sind B wir uns Fragen ob wir dem Vertrag überhaupt zustimmen dürfen bzw. Mitsprachtrechz haben C die Einwilligung nach §4a BSGD ja hier nicht auf freiwilliger Basis passiert, was aber laut Gesetzt vorgesehen sein soll

Unser Idee ist es dem AG vorzuschlagen den Passus aus dem Vertrag rauszunehmen und stattdessen mit uns eine Betriebsvereinbarung über die E-Mail und Internetnutzung zu schließen. Was meint ihr?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

27.02.2013 um 10:48 Uhr

aus meiner Sicht ist das der richtige Weg !

Also: Mitbestimmung geltend machen. Seminar belegen. BV zur Verhandlung vorschlagen und zum Abschluß bringen

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Marianne

27.02.2013 um 11:48 Uhr

Es muss kein AN einen neuen ArbV unterschreiben. Sollte man auch nicht ohne rechtliche (Anwalt) Beratung. Denn oft wird es negativer.

Auch eine Entfristung bedarf KEINES neuen ArbV. der alte ArbV gilt weiter und es gibt nur einen Zusatz (neue Anlage) betreffend der Entfristung. Mehr darf dann aber diese Anlage auch nicht behandeln. Gilt entsprchend auch bei Versetzungen, Höherstufungen usw.

Ggf gelten die alten ArbV auch bei mehrfachen Betriebsübergängen usw. weiter.

Es kann dann auch geschehen, dass ggf x-Anzahl unterschiedlicher ArbV im Betrieb gelten. Bei neu Eingestellten kann der AG Neue ArbV nutzen.

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DjErichO

27.02.2013 um 12:34 Uhr

Also sollten wir dem ag mitteilen, dass wir damit nicht so einverstanden sind? Was passiert wenn der Befristung nun ausläuft ( im Sommer) und noch keine neuen Verträge unterschrieben sind ?

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