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Speicherung des Emailverkehrs und der Internetnutzung - rechtens?

P
Patrik
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! In unserem Unternehmen ist die private email Nutzung gestattet. Nun möchte man das alle ein Papier unterschreiben in dem die Person gestattet, das alle seine emails (nicht nur Sendedaten, sondern komplette email) gespeichert und für 10 Jahre aufgehoben werden. Kann mir bitte jemand mitteilen auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderung basiert? Auch soll man erlauben das alle Internetdaten gespeichert werden. Hier ist mir die Rechtslage bekannt (Gesetz ist noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben), aber man will sporadisch / periodisch sich einen rausgreifen und die Nutzung auf verdächtigen Inhalt kontrollieren. Hier ist meine Frage: Ist das rechtens? Muß nicht erst ein begründeter Verdacht vorliegen oder ist es wirklich so das der Unternehmer, der hier als Provider auftritt, da er uns die private Internetnutzung gestattet, einfach mal so in den Daten sich umsehen kann?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen! Danke!!!

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

23.11.2007 um 23:19 Uhr

@Patrik Sehr empfehlenswert: Die Lektüre des BDSG und TKG. Zumal der AG mit der Erlaubnis der privaten eMail-Schreiberei Telediensteanbieter ist. Der AG sollte sich hüten private eMails zu öffnen...

I
Immie

23.11.2007 um 23:40 Uhr

@Patrik Und TDDSG , und TKÜV , und StGB §202a , §206 ;-)

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