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Fahrzeit zum Seminar ist Arbeitszeit

B
BRBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Es ist eigentlich ein alter Hut: Thema Fahrtzeit = Dienstzeit

Wir haben bisher stets unsere Fahrtzeit und die Zeit nach hause aufgeschrieben, wenn wir zum Seminar waren. Diesen Monat plötzlich sagt uns der Arbeitgeber, dass er diese Zeit nicht anerkennt als Arbeitszeit.

Grund 1: Fahrzeit wird grundsätzlich nicht anerkannt Grund 2: Im Arbeitsvertrag steht, dass der Einsatzort Berlin ist. Da unsere Seminare auch alle in Berlin stattfinden, gilt dies nicht als Dienstreise.

Habt ihr Erfahrungen dazu? Ein Urteil oder gar ein § wäre hier sehr hilfreich.

Durch das bisherige Zahlen des Weges kann man vielleicht bÜ geltend machen, oder?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

06.05.2013 um 12:49 Uhr

Grund 1 ist natürlich unsinn. Grund 2. Wenn Ihr während der betriebsüblichen Arbeitszeit innerhalb Berlins zum Seminar fahrt, wäre dies auf jeden Fall auch Arbeitszeit. (Thema Annahmeverzug). Außerhalb dieser Zeit kommt dann die gute alte Diskussion, wer ist gefahren (hat gearbeitet), wer wurde gefahren (keine Arbeitszeit).

Das Argument "Dienstreise" hat mit der Bewertung als Arbeitszeit ja nichts zu tun. Bei diesem Thema geht es ja eher um Reisekostenfragen.

Ich würde erst einmal den Chef nach Paragraphen und Urteilen fragen, auf die er sich berufen will, wenn er sein bisheriges Verhalten ändert.

bÜ = wie meinen?

B
BRBerlin

06.05.2013 um 15:17 Uhr

bÜ = betriebliche Übung

Reisekosten sind bei keinem angefallen. Wir fahren innerhalb Berlins ja eh alle mit nem Abo für die Bahn. Hier geht es nur um die Lohnkosten

N
Nubbel

06.05.2013 um 19:37 Uhr

bekommst du die fahr zur arbeit auch als arbeitszeit bezahlt?

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