Erstellt am 02.05.2013 um 14:35 Uhr von rkoch
Also: zunächst mal müsste man klären, aufgrund welchen Anspruchs der AG diese Prämie überhaupt gewährt. Sofern sie nicht vertraglich, tarifvertraglich festgelegt ist, handelt es sich um eine "freiwillige" Prämie (vorbehaltlich einer mittlerweile eingetretenen betrieblichen Übung).
Sofern der Anspruch nicht verbrieft ist, wird es ohnehin schwierig überhaupt einen Anspruch durchzusetzen.
Ist er verbrieft, wäre die Nichtgewährung aus "verhaltensbedingten Gründen" eine sogenannte Betriebsbuße (vgl. wikipedia: Betriebsbuße). Die wiederum fällt aber unter die MB des BR nach §87 (1) Nr. 1: Frage der Ordnung des Betriebes. Insofern kann der BR dem AG schon Dampf machen. Streng genommen kann BR das sogar dann machen, wenn der Anspruch nicht verbrieft ist....
Ob es dem AN hilft mit Kanonen zu schießen, ist aber fraglich.
Insofern kann man als BR (oder als AN) dem AG eigentlich nur gut zureden (zu Kreuze kriechen wirkt manchmal Wunder) - bzw. als AN seine Lohn einklagen.
Erstellt am 02.05.2013 um 15:12 Uhr von mitleserinnenn
Ja und wenn der AG sich dann genervt fühlt, besonders weil der BR sich nun einmischt, gibt es dann ggf in Zukunft für keinen mehr solches. Daher sollte man stets auch mögliche Reaktionen mitbedenken
Erstellt am 02.05.2013 um 15:30 Uhr von gironimo
Wenn der AG allen eine Prämie gewährt, mag er sich zwar freiwillig dafür entschieden haben - dennoch führt es zu Verteilungsgrundsätzen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr 10 BetrVG wenn er sie nicht gleichmäßig an alle zahlt.
Der AG hat die Wahl: Entweder alle bekommen gleich (Summe x oder x% vom Gehalt), dann ist der BR außen vor oder eben nicht gleich und dann mit im Boot.
Ich würde da den Kollegen nicht allein im Regen stehen lassen nach dem Motto: "Sieh zu, wie Du Dein Recht durchsetzt" sondern mich vor den Kollegen stellen und eben den AG auffordern es zu unterlassen einseitig Verteilungsregeln (oder Beurteilungsgrundsätze) aufzustellen.
Die Befürchtung von mitleserinnenn teile ich deshalb nicht, weil der BR ja grundsätzlich an den Bedingungen der Zahlung nichts ändern will. Es geht ja hier nur um einen Einzelfall.