Fahrtkosten als Stundenlohn
Hallo zusammen ich habe eine frage zu der ich im Internet nichts finde die Fahrt zur Betriebsrat S Sitzung wird diese bezahlt wenn der Ort nicht mein normaler Arbeitsplatz ist sondern 160 Km entfernt????
Community-Antworten (4)
14.06.2022 um 13:46 Uhr
Die Kostenerstattung gem. §40 Abs. 1 schließt grundsätzlich auch Fahrtkosten zur BR-Sitzung mit ein, ja.
Erstattet wird i.d.R. die Differenz der Farhtkosten zwischen der tatsächlichen Strecke und dem gewöhnlichen Arbeitsweg zum eigentlichen Arbeitsplatz.
Ausnahmen gibt es für freigestellte BRM (Begünstigungsverbot).
Man muss aber Lohnkosten und Sachkosten differenzieren. Die Fahrt zur Sitzung gilt i.d.R. nicht als Arbeitszeit, daher kann hierfür kein Stundenlohn angesetzt werden.
Fazit: Reisekosten ja, Reisezeit nein.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/wegezeiten-ohne-verguetung/
14.06.2022 um 14:33 Uhr
da fährst Du morgens zum Arbeitsplatz und von dort aus dann als Dienstreise zur Sitzung. Danach von der Sitzung als Dienstreise wieder zum Arbeitsplatz und vom Arbeitsplatz aus nach Feierabend nach Hause. Dann könntest Du die Fahrzeiten analog zu "normalen AN" bei euch im Betrieb abrechnen, wenn die während der Arbeitszeit zu einer Dienstreise an diesen Standort geschickt würden.
Jetzt kommt es darauf an, wie das bei euch geregelt ist z.B. durch Dienstreiseregelungen.
14.06.2022 um 14:38 Uhr
Habt ihr eine Reiseregelung? Für den BR gelten hier die gleichen Regelungen.
Bei uns wird die Zeit als Arbeitszeit gewertet. Trifft allerdings nur zu den Fahrten zur KBR-Sitzung zu, da unsere normalen Sitzungen vor Ort stattfinden. Und hier auch nur die Fahrt von der normalen Arbeitsstätte zum Sitzungsort.
14.06.2022 um 14:45 Uhr
xyz68 War bei uns genau so. Zumal wir Entsandten uns im Betrieb getroffen haben und dann mit einem Mietwagen zum Betrieb gefahren sind wo die KBR Sitzung statt fand.
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