Erstellt am 26.04.2013 um 17:29 Uhr von petrus
Kündigen kann der ArbGeb immer.
Ob die angesichts des noch offenen SP/IA dann allerdings vor dem ArbG Bestand haben, _wenn_denn_der_MA_klagt_ ... Wer weiß das schon...
Zumindest sind die chancen des MA wesentlich besser, als wenn die Verhandlungen abgeschlossen wären und sein Name auf der Liste stünde...
Erstellt am 26.04.2013 um 17:31 Uhr von gironimo
.... es wird doch hoffentlich keine Liste geben !!!
Erstellt am 26.04.2013 um 18:06 Uhr von Hoppel
@ sputnik
Wie ist es denn um den Verhandlungstand Interessenausgleich bestellt?
Erstellt am 27.04.2013 um 12:30 Uhr von azrael
ich kenn leider nicht die gesammtzahl der mitarbeiter in eurem betrieb aber zu massenentlassungen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27728/Navigation/zentral/Unternehmen/Recht/Entlassungen/Entlassungen-Nav.html) gibt es ein urteil (BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10) welches dir evtl. hilft.
mfg
Erstellt am 27.04.2013 um 13:24 Uhr von Hoppel
@ sputnik
Man sollte ergänzende Antworten NICHT in der ursprünglichen Fragestellung nachschieben. Du kannst wie jeder andere TE auch, auf den Button "Neue Antwort" klicken und dann ergänzen, kommentieren oder was auch immer.
Unabhängig davon beschleicht mich das dumpfe Gefühl, dass Euer BR mit der Situation etwas überfordert zu sein scheint. So hätte ich mich als BR nicht mit der Behauptung abspeisen lassen, dass ihr ein Tendenzbetrieb seid.
Aber offensichtlich habt ihr das so akzeptiert und die Folge ist, dass der AG in der Tat nicht über einen IA verhandeln muss. Er kann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, auch wenn ein SP noch nicht unterschrieben ist. Und ob ein SP von Euch erzwingbar ist, kann hier nicht beurteilt werden.
Google mal: BAG, 18. 11. 2003 - 1 AZR 637/02
Euer BR muss doch vor Ausspruch dieser Kündigungen angehört worden sein. Wie habt ihr denn da reagiert?
Unterm Strich kann Euch nur dringenst angeraten werden, anwaltlichen Sachverstand in´s Boot zu holen!