Erstellt am 26.04.2013 um 13:32 Uhr von Lotte
Hallo unwissender,
war es denn schlimm, dass der AG die Personen des Raumes verwiesen hat?
LG Lotte
Erstellt am 26.04.2013 um 13:40 Uhr von Charlys
Der AG hat bei der Betriebsversammlung KEIN Hausrecht. Darf also nicht Personen des Raumes verweisen.
Es könnte ja uch sehr gut sein, dass der BR betriebsfremde bewusst und zulässig eingeladen hat. ZB auch GEW-Vertreter oder andere Fachleute zu bestimmten Punkten.
Also, im Sitzungssaal hat der BR das Hausrecht. Der AG darf auch ggf zulässig geladene Fremde nicht den Zugang verwehren.
Erstellt am 26.04.2013 um 13:58 Uhr von petrus
Und falls die "Betriebsfremden", die der BR am Eingang trotz Sichtkontrolle nicht als solche erkannt hat, sogenannte "Fremdarbeitskräfte" waren, wäre auch noch §14 (2) AÜG zu beachten...
Erstellt am 26.04.2013 um 14:07 Uhr von AlterMann
Hallo unwissender,
grundsätzlich: Das Hausrecht während einer Betriebsversammlung liegt beim BR. Zu diesem Hausrecht gehört auch, dass der BR betriebsfremde Leute zur Versammlung einladen darf. Der AG hätte Euch also mindestens fragen müssen, bevor er betriebsfremde Personen aus dem Raum entfernt. Ausnahme: Der AG konnte zweifelsfrei von Eurem Einvernehmen ausgehen. (Z.B., wenn sich noch Leute aus einem anderen Betrieb in der Kantine aufhalten, die aber wegen der Betriebsversammlung zu der Zeit nur den eigenen Kollegen offen steht.)
Zur Antwort, wie und ob man es besser machen sollte, fehlen die Informationen:
Gibt es bei Euch ein erhöhtes berechtigtes Sicherheitsinteresse des AG? Hättet Ihr die Personen auch entfernt? Kennt der AG jeden Mitarbeiter persönlich, dass er sich über die fehlende Betriebszugehörigkeit so sicher sein kann? Ist eine -besser durchgeführte- Sichtkontrolle ausreichend? Wie groß ist Euer Betrieb eigentlich? Mischen sich bei Euch regelmäßig betriebsfremde Personen unter die Kollegen usw.
Erstellt am 26.04.2013 um 14:07 Uhr von Lotte
Naja,
wenn da irgendwelche Personen in unsere BetrVers spazieren würden und der AG höflich sagen würde: Sorry, aber hier findet gerade die BetrVers des UN xy statt, fände ich das völlig in Ordnung.
Deswegen meine Frage nach den Umständen. Unwissender?
LG Lotte
Erstellt am 26.04.2013 um 14:58 Uhr von Nubbel
wen hat der arbeitgeber entfernt?
Erstellt am 26.04.2013 um 15:15 Uhr von gironimo
Ein ernstes Wort mit dem AG sei angebracht. Wenn der AG beim nächstenmal Personen sieht, die seiner Meinung nach nicht bei der Versammlung dabei sein dürften, hat er sich beim BR zu melden und diesem seine Beobachtung mitzuteilen.
Der AG sollte das Hausrecht des BR anerkennen. Ferner würde ich ihn um Auskunft bitten, wen er denn da entfernt hat.
Jedenfalls würde ich von jegliche Maßnahmen absehen, die in irgendeiner Form den Zugang zur Versammlung unnötig erschweren - letztendlich kommt es aber darauf an, wo die Versammlung stattfindet (auf dem Betriebsgelände, Stadthalle oder ....)
Erstellt am 28.04.2013 um 15:30 Uhr von unwissender
Hallo zusammen,
Versammlung war in einer öffentlichen Halle. Aber an einer zweiten, unbekannten Türe auch für Fremde zugänglich. Ca 300 Mitarbeiter bei uns.
Der Vorstand und die Leitenden kennen schon jeden MA.
Da der BR nichts davon mitbekam, wissen wir nicht, wer entfernt wurde.
Es wurde uns erst später mitgeteilt. Natürlich mit den Hinweisen, daß wir unseren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.
Betriebsfremde haben in der Versammlung natürlich nichts zu suchen. Wegen Geschäftszahlen und anderen Internas.
Danke für all die Meinungen und Infos.
Erstellt am 29.04.2013 um 16:30 Uhr von rkoch
> Da der BR nichts davon mitbekam, wissen wir nicht, wer entfernt wurde.
Dann gehe ich einfach davon aus, dass es weder Mitarbeiter noch von Euch geladene Gäste waren, sonst hättet ihr das wohl gemerkt, oder? Also war es in Ordnung, denn IHR hättet diese Leute genauso entfernen müssen, da die Betriebsversammlung eben nicht öffentlich ist.
> Versammlung war in einer öffentlichen Halle.
Insofern ist ein solcher Ort eben immer die schlechtere Wahl, da man als BR an solchen Orten eben auf das:
> Aber an einer zweiten, unbekannten Türe auch für Fremde zugänglich.
im Vorfeld achten muss und als BR dafür sorgen muss, dass die Betriebsversammlung ungestört und unbeobachtet ablaufen kann. Der BR hat eben Hausrecht und muss dieses dann auch wahrnehmen und muss dann schon den Ort eben auf solche Zugangsmöglichkeiten abchecken und die Lücken schließen. Im Grunde müsst ihr froh sein, dass nicht mehr passiert ist.