Erstellt am 26.04.2013 um 10:21 Uhr von Nubbel
dann sollte die firma den führerschein bezahlen und die anschaffung eines kfz unterstützen. dies hätte der br aber auch schon beim interessenausgleich berücksichtigen können
Erstellt am 26.04.2013 um 10:23 Uhr von Watschenbaum
AG soll Shuttleservice einrichten (von alter Firma zum neuen Ort)
oder ein Sammeltaxi bezahlen ......................
oder langfristig den Führerschein übernehmen
ich hoffe mal, ihr habt auch einen Sozialplan vereinbart
den nur der könnte ggfs. auch gerichtlich durchgesetzt werden
und der ist dafür da, Nachteile verbindlich abzufedern
ein bloßer Interessenausgleich reicht dafür nicht
bei Abweichungen hiervon müssten die AN nämlich individualrechtlich evtl. Nachteilsausgleich (auch nur für 12 Mo möglich) durchsetzen, was nicht im Sinne des Erfinders wäre
Erstellt am 26.04.2013 um 11:05 Uhr von mitleserinnenn
soll, soll, soll...... , nein, wäre schön AG muss aber nicht. Es ist auch KEIN Grund die Zustimmung zu verweigern, welche vor dem ArbG Bestand hätte. Denn, es ist due Sache der AN wie sie zum Betrieb kommen. Ggf haben weiter auch AN im Stammbetrieb heute schon das gleiche Problem. Als zumutbar gelten hier die Zeiten wie bei Arbeitssuchenden, also 2 Std tägl. ist zumutbar.
Erstellt am 26.04.2013 um 11:27 Uhr von Watschenbaum
genau : "soll"
und das vereinbart man im Sozialplan,
da ja offenbar aufgrund dieser Betriebsänderung eben diese Probleme entstehen,
dafür verhandelt man ja Sozialplan/Interessenausgleich
wenn der AG "müsste", bräuchte man nicht verhandeln
Erstellt am 26.04.2013 um 12:06 Uhr von Nubbel
manchmal ist es schlimm wenn leser anfangen zu schreiben
wenn ich es jetzt ala lotterie deute: der betriebsrat hat verpennt, dies im interessenausgleich zu berücksichtigen, da er sich nicht mehr meldet
Erstellt am 26.04.2013 um 12:14 Uhr von Betriebsrätin
Nubbel, genau dass ist es wohl IA und SP ist verhandelt, steht also und BR macht sich nun als das "Kind im Brunnen liegt" erst schlau.
Doch ich bezweifle, dass ein AG hier Führerscheinkosten oder Auto bzw Fahrbereitschaften gezahlt hätte.
Denn so siziale und großzügige AG wären wie ein Lottovolltreffer.
Wäre nun ggf zu prüfen, könnte man die Betroffenen im Stammbetrieb sersetzen. Ggf wollen ja andere AN auch gerne in die nun neue Außenstelle. Ggf auch weil es für sie näher ist.
Erstellt am 26.04.2013 um 12:23 Uhr von Nubbel
Die zwei Fachkräfte und dringend vor Ort notwendig.
diese aussage birgt sehr wohl verhandlungsvolumen
Erstellt am 26.04.2013 um 15:36 Uhr von gironimo
Zunächst kann man sich als BR an die eigene Nase fassen und feststellen, dass man wohl bei den Verhandlungen was übersehen hat; hilft aber nicht weiter.
Also würde ich zunächst tatsächlich der Versetzung die Zustimmung verweigern, weil die betroffenen AN Nachteile erleiden (hier Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes)
Der AG hat denn zwei Möglichkeiten, wenn er die Mitarbeiter vor Ort braucht: Er kann die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen - und was dabei herauskommt läßt sich jedenfalls nicht voraussagen;
oder er verhandelt mit dem BR nach, wie die Kuh vom Eis zu bekommen ist. Also bietet ihm gleich Gespräche an. Denkansätze wurden hier ja genannt.
(sicher es gibt noch verzicht auf die Versetzung oder Änderungskündigung - aber das käme später....)