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Versetzung

A
alfred
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. In unserer Firma wird ein Teil der Produktion in einen anderen Ort ausgelagert. Somit werden auch einige Kollegen an diesen Standort versetzt. Diese Auslagerung einschl. der Versetzung ist aus Platzgründen absolut notwendig. Ein Interessenausgleich (km Geld u.a. ) ist ausgehandelt. Nun das Problem.: 2 dieser MA haben weder Auto noch Führerschein. Öffentliche Verkehrsmittel in diesen (neuen) kleinen Ort gibt es kaum. Die zwei Fachkräfte und dringend vor Ort notwendig. Sicher kann man Fahrgemeinschaften bilden, klappt aber auch nicht IMMER. Wie finden wir eine Lösung ? Der Versetzung dieser Kollegen NICHT zuzustimmen,würde größte Probleme für die ganze Firma mit sich bringen. Beide kollegen sind auch schon seid 1977 b.z.w 1981 in der Firma.

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Community-Antworten (8)

N
Nubbel

26.04.2013 um 12:21 Uhr

dann sollte die firma den führerschein bezahlen und die anschaffung eines kfz unterstützen. dies hätte der br aber auch schon beim interessenausgleich berücksichtigen können

W
Watschenbaum

26.04.2013 um 12:23 Uhr

AG soll Shuttleservice einrichten (von alter Firma zum neuen Ort) oder ein Sammeltaxi bezahlen ...................... oder langfristig den Führerschein übernehmen

ich hoffe mal, ihr habt auch einen Sozialplan vereinbart den nur der könnte ggfs. auch gerichtlich durchgesetzt werden und der ist dafür da, Nachteile verbindlich abzufedern

ein bloßer Interessenausgleich reicht dafür nicht bei Abweichungen hiervon müssten die AN nämlich individualrechtlich evtl. Nachteilsausgleich (auch nur für 12 Mo möglich) durchsetzen, was nicht im Sinne des Erfinders wäre

M
mitleserinnenn

26.04.2013 um 13:05 Uhr

soll, soll, soll...... , nein, wäre schön AG muss aber nicht. Es ist auch KEIN Grund die Zustimmung zu verweigern, welche vor dem ArbG Bestand hätte. Denn, es ist due Sache der AN wie sie zum Betrieb kommen. Ggf haben weiter auch AN im Stammbetrieb heute schon das gleiche Problem. Als zumutbar gelten hier die Zeiten wie bei Arbeitssuchenden, also 2 Std tägl. ist zumutbar.

W
Watschenbaum

26.04.2013 um 13:27 Uhr

genau : "soll"

und das vereinbart man im Sozialplan, da ja offenbar aufgrund dieser Betriebsänderung eben diese Probleme entstehen,

dafür verhandelt man ja Sozialplan/Interessenausgleich

wenn der AG "müsste", bräuchte man nicht verhandeln

N
Nubbel

26.04.2013 um 14:06 Uhr

manchmal ist es schlimm wenn leser anfangen zu schreiben

wenn ich es jetzt ala lotterie deute: der betriebsrat hat verpennt, dies im interessenausgleich zu berücksichtigen, da er sich nicht mehr meldet

B
Betriebsrätin

26.04.2013 um 14:14 Uhr

Nubbel, genau dass ist es wohl IA und SP ist verhandelt, steht also und BR macht sich nun als das "Kind im Brunnen liegt" erst schlau.

Doch ich bezweifle, dass ein AG hier Führerscheinkosten oder Auto bzw Fahrbereitschaften gezahlt hätte.

Denn so siziale und großzügige AG wären wie ein Lottovolltreffer.

Wäre nun ggf zu prüfen, könnte man die Betroffenen im Stammbetrieb sersetzen. Ggf wollen ja andere AN auch gerne in die nun neue Außenstelle. Ggf auch weil es für sie näher ist.

N
Nubbel

26.04.2013 um 14:23 Uhr

Die zwei Fachkräfte und dringend vor Ort notwendig.

diese aussage birgt sehr wohl verhandlungsvolumen

G
gironimo

26.04.2013 um 17:36 Uhr

Zunächst kann man sich als BR an die eigene Nase fassen und feststellen, dass man wohl bei den Verhandlungen was übersehen hat; hilft aber nicht weiter.

Also würde ich zunächst tatsächlich der Versetzung die Zustimmung verweigern, weil die betroffenen AN Nachteile erleiden (hier Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes)

Der AG hat denn zwei Möglichkeiten, wenn er die Mitarbeiter vor Ort braucht: Er kann die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen - und was dabei herauskommt läßt sich jedenfalls nicht voraussagen; oder er verhandelt mit dem BR nach, wie die Kuh vom Eis zu bekommen ist. Also bietet ihm gleich Gespräche an. Denkansätze wurden hier ja genannt.

(sicher es gibt noch verzicht auf die Versetzung oder Änderungskündigung - aber das käme später....)

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