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Vorsitzende und deren Stellvertreterin

N
Nicole
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 6er Gremium. Unsere Vorsitzende hat div Arbeitsmittel für sich beantragt und auch bewilligt bekommen. Darunter fällt auch Büro, Laptop, Emailpostfach , Schränke, Handys, div System und Zugriffsrechte zu den internen Systemen

Genau die gleiche Ausstattung wurde auch für den Stellvertreter beantragt und auch genehmigt. Das Büro nutzen beide. Jeder hat da ein Arbeitsplatz. Begründung wegen den Handys, dass man ja erreichbar sein muss für die Kollegen.

Der Rest des Gremiums hat weder Zugriff auf die Systeme geschweige auf das Postfach worüber der Arbeitgeber mit dem BR kommuniziert. Das haben nur die beiden. Begründung der Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, wegen Datenschutz und wenn man was lesen will an Mails, kann man ins Büro kommen.

Frage: Warum bekommt der Stellvertreter sowas auch? Er vertritt ihn doch nur wenn Urlaub, Krank oder wenn er zu Gesamtbetriebsratsitzung ausserhalb des Ortes reist-

Sie machen eh beides alles zusammen. Reden mit Arbeitnehmern und dem Arbeitsgeber usw. Wir erfahren das alles erst in der Sitzung. Kann es sein, dass der Stellvertreter seine Position etwas weit ausdehnt um sich ggf vor der regulären Arbeit zu drücken? Es gibt zwar keine Freistellung, aber beide sind kaum an ihrem regulären Arbeitsplatz. Beide Lösen die Sitzungen auf und regeln den Rest.

Hat der Stellvertreter evtl. nicht ein bisschen viel Kompetenz?

LG Nicole

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Community-Antworten (10)

W
Watschenbaum

26.04.2013 um 08:19 Uhr

6er-Gremium ? so,so,...............................das sucht man vergebens im § 9 BetrVG

BRV und Stelli, da haben sich vermutlich zwei gefunden, die den Laden schmeißen und den Rest des Gremiums als Statisten betrachten ?

ihr könnt sie jederzeit abwählen, wenn ihr sie nicht mehr haben wollt, wie ein BR arbeitet, entscheidet nicht der BRV oder sein Stelli, sondern das gesamte Gremium, im Rahmen von Beschlüssen ihr habt es in der Hand, wie es bei euch läuft, wenn es euch nicht gefällt, wie es derzeit abgeht, ändert es einfach (§ 29 Abs.3 BetrVG )

A
Akutschi

26.04.2013 um 08:29 Uhr

Hallo :) erst mal eines Grundsätzlich, ein 6 er Gremium gibt es nicht- entweder 5 oder 7 Mitglieder, das soll verhindern das es bei Abstimmung zu keiner klaren Einigkeit kommt, also entweder JA oder NEIN, laut § 9 BetrVG. Ich würde die Lösung die du beschreibst für gut befinden, es reicht das die beiden Zugriff haben, und die Begründung mit dem Datenschutz...das ist schon was dran...allerdings seit ihr ja alle Betriebsräte, ihr dürft das also auch alle lesen, und dann eure Schweigepflicht schön einhalten, nur der geringste verstoß könnte einem BR das Amt kosten! Wenn ihr was lesen wollt dann müssen die beiden das halt Ausdrucken in euern Sitzungen, ist doch gut, die haben die Arbeit damit, verschweigen dürfen Sie nichts :) , sonst könnte man über Abwahl nachdenken. Ihr könntet aber mal drüber nachdenken was passiert wenn beide nicht da sind, wer bekommt dann Zugriff, leitet BR Sitzungen im Notfall usw.- da könnt ihr euch eine Geschäftsordnung geben in der ihr das Regelt z.b . Ihr erfahrt alles in den Sitzungen....dafür sind diese auch da und das ist richtig so, der BRV und sein Stellvertreter sind das Sprachrohr für das Gremium nach außen hin und zum Arbeitgeber. Nur Sie dürfen Stellungnahmen für den Betriebsrat(!) abgeben, entgegennehmen, Unterzeichen ect. und der Stellverdreher darf das auch nur wenn der Vorsitzende nicht da ist. Dann wird er zum Vorsitzenden aber auch nur dann, und sonst ist der Stellvertreter auch nur einfaches BR Mitglied . Keine Freistellung und nie am regulären Arbeitsplatz, dann dürfte der Ärger nicht lange auf sich warten lassen, glaub mir :)

N
Nicole

26.04.2013 um 08:47 Uhr

Ohh Verzeihung, wir sind ein 7er Gremium. Vertippt man frühen Morgen :) Abwählen wollen wir nicht. Wir wollen nur auch die gleichen Rechte wie Zugriff aus das Postfach usw wie der Stellvertreter. Das Wort Statisten passt wie die Faust aufs Auge. Der Stellvertreter darf doch nur seine Arbeit machen wenn der Vorsitzende nicht da ist, oder? Wenn jan, genau das passt uns nicht. Da er ja nicht Nachteilig behandelt werden darf, bekommt er seine laufenden Bezüge incl den Durchschnitt seiner Prämien. Macht mit dem BRV Überstunden weil ja soviel zu tun ist und bummelt diese dann ab. Bereiten beide die BV usw auch immer vor. Wie ein Paar machen sie alles zusammen.

N
Nicole

26.04.2013 um 08:55 Uhr

Was ich auch nicht begreife, warum auch der Stellvertreter auch ein Laptop, Handy bekommt und dieses noch mit Nachhause nimmt und da Zugriff auf das Firmennetz usw hat.

W
Watschenbaum

26.04.2013 um 09:07 Uhr

grundsätzlich kann sich jedes BR-Mitglied für notwendige BR-Arbeit freistellen, egal ob BRV, StellV oder "normales Mitglied" grundsätzlich kann auch der BR als Gremium bestimmen, wer welche Tätigkeiten ausübt, das mauscheln nicht Vorsitzender und sein StellV untereinander aus

am Beispiel einer Betriebsvereinbarung könnte z.b. der BR beschließen, daß die Ausarbeitung durch Mitglied X und Y erfolgen soll, falls man nicht möchte, daß dies die zwei (alleine) machen (§§ 28,28a BetrVG)

ihr könntet z.b. in einer Geschäftsordnung festlegen (§ 36 BetrVG), wie die anfallenden BR-Tätigkeiten zu erledigen sind

ihr könntet (fall man euch keinen Zugriff auf das Postfach gewährt) beschließen, daß der E-Mail-Verkehr auszudrucken und im BR-Büro zur ständigen Einsicht auszulegen ist (was sicherlich einfach ist, als einen Zugriff gerichtlich durchzusetzen)........

ihr als Gremium entscheidet per Mehrheit wie es abläuft, nicht die zwei "Vorsitzenden"

ich hoffe mal, der "Neidfaktor" (ich muß arbeiten und die stellen sich immer frei) ist nicht der Hauptgrund für dein Anliegen

N
Nicole

26.04.2013 um 10:16 Uhr

Nein kein Neidfaktor. Aber die Mitarbeiter mauscheln schon rum. Ich bin aber der Meinung wenn der BRV seine Arbeit nicht schafft, sich ggf eine Schreibkraft zu holen. Auch wenn es nur Teilzeit ist. Weil es sind immer beide beschäftig mit ausarbeiten und vorbereiten usw. Die anderen sind Statisten wie so schön gesagt. Die dürfen nur in den Sitzungen teilnehmen und das wars

Das ein Stellvertreter genau die selbe Hardware wie PC, Handy usw finde ich im Sinne der Kosten auch schon übertrieben. Genau so wie dem Zugang zum Büro usw

Das mit dem Postfach wird vom BRV abgelehnt wegen Datenschutz. Weil im Büro kann es ja keiner sehen bzw mitlesen. Technisch ist es aber kein Problem. Der BRV muss bloss den Zugang bzw die Berechtigungen für alle eintragen. Es ist ja auch ein internet Postfach was über die Firma läuft. Kein GMX oder so.

M
mitleserinnenn

26.04.2013 um 11:30 Uhr

Das BAG hat klar entschieden, JEDES BRM hat dad Recht auf ALLE BrR Unterlagen zuzugreifen. BRV die dieses vethindern begehen Mandatsbehinderung. Kann man also im Beschlussverfahren angehen.

G
gironimo

26.04.2013 um 11:45 Uhr

Das der AG das BR-Büro mehr ausstattet als er müsste, ist doch ok. Darüber braucht man sich nicht den Kopf zerbrechen.

Vielmehr geht es ja wohl um die BR-interne Organisation.

Und das - wurde hier ja schon gesagt - könnt Ihr per Beschluss beeinflussen. Laßt Euch da nicht abwimmeln. Datenschutzgrenzen in dieser Form innerhalb eines Gremiums kann es nicht geben.

Spekulationen über den Arbeitsaufwand der BRV/stellvBRV möchte ich auch nicht anstellen. Der Aufwand richtet sich ja auch danach, wie aktiv die beiden das Amt angehen. Und da würde ich sie jedenfalls nicht bremsen wollen....

A
Akutschi

26.04.2013 um 23:26 Uhr

Ich verstehe schon was du meinst Nicole :) da die beiden aber ein Paar sind is des auch net so einfach. Wenn ihr was ändern wollt müsstet ihr abwählen, sonst ändert sich das nie.....des Problem liegt eher BR intern.... des mit Datenschutz....dann dürfte keiner n Laptop mit nach Hause nehmen.... PS....die Frage brauch ich ja auch nicht mehr beantworten in dem anderen Forum gell :)

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