Erstellt am 26.04.2013 um 06:19 Uhr von Watschenbaum
6er-Gremium ? so,so,...............................das sucht man vergebens im § 9 BetrVG
BRV und Stelli,
da haben sich vermutlich zwei gefunden, die den Laden schmeißen und den Rest des Gremiums als Statisten betrachten ?
ihr könnt sie jederzeit abwählen, wenn ihr sie nicht mehr haben wollt,
wie ein BR arbeitet, entscheidet nicht der BRV oder sein Stelli, sondern das gesamte Gremium, im Rahmen von Beschlüssen
ihr habt es in der Hand, wie es bei euch läuft,
wenn es euch nicht gefällt, wie es derzeit abgeht, ändert es einfach
(§ 29 Abs.3 BetrVG )
Erstellt am 26.04.2013 um 06:29 Uhr von Akutschi
Hallo :) erst mal eines Grundsätzlich, ein 6 er Gremium gibt es nicht- entweder 5 oder 7 Mitglieder, das soll verhindern das es bei Abstimmung zu keiner klaren Einigkeit kommt, also entweder JA oder NEIN, laut § 9 BetrVG.
Ich würde die Lösung die du beschreibst für gut befinden, es reicht das die beiden Zugriff haben, und die Begründung mit dem Datenschutz...das ist schon was dran...allerdings seit ihr ja alle Betriebsräte, ihr dürft das also auch alle lesen, und dann eure Schweigepflicht schön einhalten, nur der geringste verstoß könnte einem BR das Amt kosten! Wenn ihr was lesen wollt dann müssen die beiden das halt Ausdrucken in euern Sitzungen, ist doch gut, die haben die Arbeit damit, verschweigen dürfen Sie nichts :) , sonst könnte man über Abwahl nachdenken. Ihr könntet aber mal drüber nachdenken was passiert wenn beide nicht da sind, wer bekommt dann Zugriff, leitet BR Sitzungen im Notfall usw.- da könnt ihr euch eine Geschäftsordnung geben in der ihr das Regelt z.b .
Ihr erfahrt alles in den Sitzungen....dafür sind diese auch da und das ist richtig so, der BRV und sein Stellvertreter sind das Sprachrohr für das Gremium nach außen hin und zum Arbeitgeber. Nur Sie dürfen Stellungnahmen für den Betriebsrat(!) abgeben, entgegennehmen, Unterzeichen ect. und der Stellverdreher darf das auch nur wenn der Vorsitzende nicht da ist. Dann wird er zum Vorsitzenden aber auch nur dann, und sonst ist der Stellvertreter auch nur einfaches BR Mitglied .
Keine Freistellung und nie am regulären Arbeitsplatz, dann dürfte der Ärger nicht lange auf sich warten lassen, glaub mir :)
Erstellt am 26.04.2013 um 06:47 Uhr von Nicole
Ohh Verzeihung, wir sind ein 7er Gremium. Vertippt man frühen Morgen :)
Abwählen wollen wir nicht. Wir wollen nur auch die gleichen Rechte wie Zugriff aus das Postfach usw wie der Stellvertreter. Das Wort Statisten passt wie die Faust aufs Auge.
Der Stellvertreter darf doch nur seine Arbeit machen wenn der Vorsitzende nicht da ist, oder?
Wenn jan, genau das passt uns nicht. Da er ja nicht Nachteilig behandelt werden darf, bekommt er seine laufenden Bezüge incl den Durchschnitt seiner Prämien. Macht mit dem BRV Überstunden weil ja soviel zu tun ist und bummelt diese dann ab. Bereiten beide die BV usw auch immer vor. Wie ein Paar machen sie alles zusammen.
Erstellt am 26.04.2013 um 06:55 Uhr von Nicole
Was ich auch nicht begreife, warum auch der Stellvertreter auch ein Laptop, Handy bekommt und dieses noch mit Nachhause nimmt und da Zugriff auf das Firmennetz usw hat.
Erstellt am 26.04.2013 um 07:07 Uhr von Watschenbaum
grundsätzlich kann sich jedes BR-Mitglied für notwendige BR-Arbeit freistellen, egal ob BRV, StellV oder "normales Mitglied"
grundsätzlich kann auch der BR als Gremium bestimmen, wer welche Tätigkeiten ausübt,
das mauscheln nicht Vorsitzender und sein StellV untereinander aus
am Beispiel einer Betriebsvereinbarung könnte z.b. der BR beschließen, daß die Ausarbeitung durch Mitglied X und Y erfolgen soll, falls man nicht möchte, daß dies die zwei (alleine) machen (§§ 28,28a BetrVG)
ihr könntet z.b. in einer Geschäftsordnung festlegen (§ 36 BetrVG), wie die anfallenden BR-Tätigkeiten zu erledigen sind
ihr könntet (fall man euch keinen Zugriff auf das Postfach gewährt) beschließen, daß der E-Mail-Verkehr auszudrucken und im BR-Büro zur ständigen Einsicht auszulegen ist
(was sicherlich einfach ist, als einen Zugriff gerichtlich durchzusetzen)........
ihr als Gremium entscheidet per Mehrheit wie es abläuft, nicht die zwei "Vorsitzenden"
ich hoffe mal, der "Neidfaktor" (ich muß arbeiten und die stellen sich immer frei) ist nicht der Hauptgrund für dein Anliegen
Erstellt am 26.04.2013 um 08:16 Uhr von Nicole
Nein kein Neidfaktor. Aber die Mitarbeiter mauscheln schon rum.
Ich bin aber der Meinung wenn der BRV seine Arbeit nicht schafft, sich ggf eine Schreibkraft zu holen. Auch wenn es nur Teilzeit ist.
Weil es sind immer beide beschäftig mit ausarbeiten und vorbereiten usw.
Die anderen sind Statisten wie so schön gesagt. Die dürfen nur in den Sitzungen teilnehmen und das wars
Das ein Stellvertreter genau die selbe Hardware wie PC, Handy usw finde ich im Sinne der Kosten auch schon übertrieben. Genau so wie dem Zugang zum Büro usw
Das mit dem Postfach wird vom BRV abgelehnt wegen Datenschutz. Weil im Büro kann es ja keiner sehen bzw mitlesen. Technisch ist es aber kein Problem. Der BRV muss bloss den Zugang bzw die Berechtigungen für alle eintragen. Es ist ja auch ein internet Postfach was über die Firma läuft. Kein GMX oder so.
Erstellt am 26.04.2013 um 08:29 Uhr von Nubbel
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/2013/03/jedes-betriebsratsmitglied-hat-anspruch-auf-eigenen-schluessel.php?q=betriebsratsb%C3%BCro&showExtendedSearch=0&date_from=TT.MM.JJJJ&date_to=TT.MM.JJJJ&category=&law_court=&law_date=TT.MM.JJJJ&law_reference_number=
hier findest du ein urteil zum zugangsrecht zum büro. kopieren und einfügen.
dann kannst du jederzeit ans postfach.
Erstellt am 26.04.2013 um 09:30 Uhr von mitleserinnenn
Das BAG hat klar entschieden, JEDES BRM hat dad Recht auf ALLE BrR Unterlagen zuzugreifen. BRV die dieses vethindern begehen Mandatsbehinderung. Kann man also im Beschlussverfahren angehen.
Erstellt am 26.04.2013 um 09:45 Uhr von gironimo
Das der AG das BR-Büro mehr ausstattet als er müsste, ist doch ok. Darüber braucht man sich nicht den Kopf zerbrechen.
Vielmehr geht es ja wohl um die BR-interne Organisation.
Und das - wurde hier ja schon gesagt - könnt Ihr per Beschluss beeinflussen. Laßt Euch da nicht abwimmeln. Datenschutzgrenzen in dieser Form innerhalb eines Gremiums kann es nicht geben.
Spekulationen über den Arbeitsaufwand der BRV/stellvBRV möchte ich auch nicht anstellen. Der Aufwand richtet sich ja auch danach, wie aktiv die beiden das Amt angehen. Und da würde ich sie jedenfalls nicht bremsen wollen....
Erstellt am 26.04.2013 um 21:26 Uhr von Akutschi
Ich verstehe schon was du meinst Nicole :) da die beiden aber ein Paar sind is des auch net so einfach. Wenn ihr was ändern wollt müsstet ihr abwählen, sonst ändert sich das nie.....des Problem liegt eher BR intern.... des mit Datenschutz....dann dürfte keiner n Laptop mit nach Hause nehmen....
PS....die Frage brauch ich ja auch nicht mehr beantworten in dem anderen Forum gell :)