Erstellt am 26.03.2015 um 14:00 Uhr von rolfo
Es gibt keine Wahl zu einer neuen Stellvertreterin, wenn kein Nachrücker vorhanden ist bleibt der Einmannbetriebsrat allein. Erst, wenn auch der zurücktritt muss und darf neu gewählt werden.
Wie: Klick auf den blauen Button Betriebsratswahl
Erstellt am 26.03.2015 um 14:08 Uhr von gironimo
Falls auch der BR zurücktreten will, sollte er einen Wahlvorstand bestellen, der Neuwahlen einleitet. Dann erklärt er seinen Rücktritt.
Aber warum will er denn zurücktreten. Die AN haben ihn doch gewählt und er hat die Wahl angenommen. Warum vorzeitig das Handtuch werfen?
Erstellt am 26.03.2015 um 14:10 Uhr von betmuc
Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort!
Rücktritt, weil Stundenanzahl auf 10 reduziert wurde und es schon öfter vorkam, dass BR nicht da war, wenn er gebraucht worden wäre...
LG
Erstellt am 26.03.2015 um 20:29 Uhr von Lernender
@gironimo
Hallo gironimo sollte der BR nicht zunächst zurücktreten und dann eine Neuwahl einleiten?
Huhn oder Ei?
Erstellt am 27.03.2015 um 07:26 Uhr von Dezibel
Er bestellt einen Wahlvorstand und tritt anschließend zurück.
(Anders herum hätte er kein Recht mehr dazu!)
Neuwahlen einleiten, das ist Sache des Wahlvorstandes.