Aufgabe für nachrückendes Ersatzmitglied
Hallo zusammen, unser Gremium besteht aus 3 Mitgliedern, Vorsitzende, deren Stellvertretung und Schriftführer. Die Stellvertreterin ist ganz aus dem Betriebsrat ausgeschieden. Das Ersatzmitglied ist bereits nachgerückt. Muss die Aufgabenverteilung neu gewählt werden oder wird sie 'automatisch' auch Stellvertreterin, was sie eigentlich nicht machen möchte. Wie wird weiterverfahren, denn viel Auswahl ist nicht ;-)
Vielen Dank für die Antworten LG Melodie
Community-Antworten (2)
24.08.2012 um 11:43 Uhr
Ihr müsst den Stellvertreter in einer Sitzung neu wählen (Wenn sie nicht will, wirst Du es wohl machen - herzlichen Glückwunsch)
24.08.2012 um 11:47 Uhr
wird sie "automatisch" auch Stellvertreterin
Nein, wird sie nicht. Wenn der Posten des BRV oder des stellv. BRV vakant wird (egal aus welchem Grund), muss dieser Posten durch eine Wahl neu besetzt werden.
Aber wie Du selbst sagst, eines von den beiden verbleibenden BRM muss diesen Posten annehmen. Im übrigen ist es auch nicht notwendig, dass das letzte verbleibende BRM dann den Posten des Schriftführers übernimmt. Das kann jeder machen, auch parallel zu einem anderen Amt. Also kann das auch der BRV machen. In kleineren BR ist das noch nicht einmal unüblich. Lieber ein BRV der die Sache selbst schreibt, als ein BRM welches den Posten gezwungenermaßen auf sich nimmt.
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