Erstellt am 25.04.2013 um 16:31 Uhr von Charlys
Auch wenn ich in/bei einer 6-Tage Woche Sonntags arbeiten muss, bleibt es bei der 6-Tage Woche. Urlaub muss man nur für Tage nehmen an welchen man arbeiten müsste.
.....d.h. es gibt kein geregeltes Dienstwochenende.
Es gibt, muss aber doch mitbestimmte Dienstpläne geben. Aus diesen kann man dann ja ersehen ob und wann man arbeiten muss/müsste
Bei 3 Wochen Urlaub am Stück muss man bei einer &-Tage Woche also 18 Tage Urlaub nehmen.
PS: Wenn man an einem Feiertag an welchem man arbeiten müsste Urlaub haben will, muss man auch für den Feiertag Urlaub nehmen
Erstellt am 25.04.2013 um 16:40 Uhr von Coolidge
wir machen schon zu Jahresbeginn Urlaubsplanung für das ganze Jahr, Dienstpläne kommen erst 4 Wochen vor Monatsbeginn !
Erstellt am 25.04.2013 um 16:41 Uhr von Nubbel
warum muss man für nen feitertag urlaub nehmen?
Erstellt am 25.04.2013 um 16:57 Uhr von Watschenbaum
wieviel Urlaubsanspruch wird euch gewährt ?
gilt ein Tarifvertrag ?
es gibt Tarifverträge, die regeln einen "kalendertäglichen " Urlaubsanspruch
es muß jeder Kalendertag als Urlaub genommen werden, dafür gibt es dann auch mindestens 28 Tage Urlaub/Jahr
wenn kein TV existiert, was steht im Arbeitsvertrag ?
Erstellt am 25.04.2013 um 17:49 Uhr von Charlys
Nubbel,
ganz einfach, es gibt zB auch in der Pflege aber auch in Krankenhäusern die Tatsache, dass man auch an Feiertagen arbeuten muss/müsste.
Will man nun obwohl man lt. DP arbeiten müsste Urlaub haben, muss man auch für den Feiettag Urlaub nehmen. Klar??
Wenn weiter unklar, schaue hier: http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=11&gs_ri=psy-ab&cp=11&gs_id=r&xhr=t&q=urlaub+an+feiertagen&es_nrs=true&pf=p&sclient=psy-ab&biw=1024&bih=585&oq=urlaub+an+f&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.&bvm=bv.45645796,d.Yms&fp=57bbc7cd334290cc
Weiter auch:
Feiertage gelten bei Urlaubsberechnung als Werktage
Für Schichtarbeiter gibt's nur Werktage
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/schichtarbeit-im-oed-feiertage-gelten-bei-urlaub-als-werktage_144_160476.html
Coolidge
auch wenn man zu Beginn des Jahre Urlaub plant, ändert dieses nichts. Wenn man nun obwohl man am Wochende und / oder Sonntags auf dem DP steht und Urlaub möchte, muss man dann uch für diese Tage Urlaub nehmen
Watschenbaum
...wieviel Urlaubsanspruch wird euch gewährt ?
Sie haben ein 6-Tage Woche, daher lt. Bundesurlaubsgesetz § 3 mindestens 24 Tage Urlaub.
Hier gilt dann auch abweichende von § 3 dass alle Arbeitstage "Werktage" sind. Siehe auch BAG zu Schichtarbeit
Erstellt am 25.04.2013 um 18:06 Uhr von Nubbel
charlys, ich bin soo froh, dass du hier aufgetaucht bist. deine glaskugel ist unermesslich weise. sie kennt tarifverträge die nicht mal erwähnt wurden, sie weiss das alle arbeitnehmer in einem betrieb vollkonti arbeiten.
toll!!!!
Erstellt am 25.04.2013 um 19:35 Uhr von mitleserinnenn
Charly hat doch nur due Rechtslage richtig dargestellt, was gibt es denn hier nun wieder von einigen auszusetzen. Man muss den TV auch nicht kennen, wenn man nur auf den gesetzl. Mindesturlaub hinweist. Dann spieltbes auch keine Rolle ob man Vollkonti arbeitet. Auch hier hat er doch nur auf bestehende Rechtslage hingewiesen und Beispiele genannt.
Ich musste auch früher schon einmal auch für Urlaub an Sonn und Feiertagen nehmen, denn auch bei mir waren dieses teils Regelarbeitstsge. Dafür musste ich dann für einen Wochentag Mo-Sa keinen Urlaub nehmen da der dann frei war. Also auch 6 Tage Woche , Arbeitstage waren aber Mo- So. So gibt es viele Berufe an welchen es so ist.