Erstellt am 25.04.2013 um 14:59 Uhr von Neuwahl
Schau mal unter...... betrieblicher Übung......vielleicht hilfts.....
Erstellt am 25.04.2013 um 15:04 Uhr von Watschenbaum
was heißt "Studienfahrt" ?
was soll man sich darunter vorstellen ?
vom Ausbildungsbetrieb angeordnete Pflichtveranstaltung, Bestandteil der Ausbildung
oder so eine Art freiwilliger Betriebsausflug ?
Erstellt am 25.04.2013 um 15:28 Uhr von Celest
Studienfahrt = von der Berufsschule ausgehende Fahrt (ähnl. einer Klassenfahrt) allerdings zu Bildungszwecken
LG
Erstellt am 25.04.2013 um 15:42 Uhr von Charlys
Betriebliche Übung wird man hier vergessen können.
Denn:
Wann liegt zum Beispiel eine Betriebsübung vor?
Ein gutes Beispiel für eine betriebliche Übung ist eine über mehrere Jahre hinweg in der gleichen Höhe oder auf Grundlage der gleichen Berechnung vom Arbeitgeber bewilligte jährliche Sonderzahlung, auf die die begünstigten Arbeitnehmern an sich keinen arbeitsvertraglichen oder aus Tarifvertrag folgenden Anspruch haben. Die Leistung wird also „einfach so“, d.h. ohne diesbezügliche Vereinbarungen gewährt.
Hier nimmt die Rechtsprechung an, dass nach einer über mindestens drei Jahre lang währenden Zahlung in gleichförmiger Weise eine betriebliche Übung entstanden ist. Das bedeutet für die hiervon begünstigten Arbeitnehmer, dass sie ab dem vierten Jahr eine den vorherigen Zahlungen entsprechende Leistung rechtlich beanspruchen können. Die betriebliche Übung hat das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf die Leistung zur Folge.
Andere Beispiele für Betriebsübungen sind die Anwendung bestimmter Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer, die Gewährung von Jubiläumszuwendungen oder von Essengeld- oder Fahrtkostenzuschüssen, die Übernahme von Fortbildungskosten oder auch die Bereitstellung eines Parkplatzes. Sogar wirtschaftlich sehr bedeutsame Dinge wie die Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können auf einer betrieblichen Übung beruhen (vgl. § 1b Abs.1 Satz 4 BetrAVG).
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebliche_Uebung.html#tocitem1
Doch Ausbildungen laufen idR nicht länger als 3 Jahre.
Daher kommt es wohl idR nicht vor, dass ein Azubi im 4 Jahr hier Ansprüche geltend machen kann.
Erstellt am 25.04.2013 um 17:09 Uhr von Watschenbaum
na ja, das ist ähnlich, wie wenn bisher jeder AN , der in Rente ging, einen Präsentkorb erhielt und auf einmal soll es das eben nicht mehr geben
ich schätze mal, es gibt auch keine BV zu dem Thema,
im Ausbildungsvertrag steht dazu nichts, der Tarifvertrag gibt auch nichts her, falls einer existiert, auch eine andersgeartete Zusage oder Versprechen des AG, den Zuschuss zu gewähren, gibt es nicht
dann wird man nichts machen können
der AG entscheidet selbst, ob er dieses Zuschüsse einführt, welche Mittel er dafür bereitstellt,
und auch , wann er sie wieder kürzt oder sogar ganz abschafft
Erstellt am 25.04.2013 um 18:30 Uhr von Celest
Danke für die schnellen Antworten - genau das habe ich leider auch vermutet....
Und ja BV gibt es nicht, da wir noch nicht lange im Amt sind; TV gibt es nicht, da der AG "tarifflüchtig" ist....
Liebe Grüße
C.