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Berufsbegleitende Ausbildung und Stellung im Unternehmen

B
Banditos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

welchen Status hat folgender Arbeitnehmer der eine berufsbegleitende Ausbildung macht.

Wir haben in unserem Betrieb einen Heilerziehungpfleger eingestellt. Nebenbei macht sie eine Ausbildung zur Erzieherin und ist deshalb 2 Tage (a 8h) pro Woche in der Ausbidlungseinrichtung für den theoretischen Unterricht.

Ist sie also eine ganz normale Arbeitnehmerin mit berufsbegleitender Ausbildung? (Da wir keinen Tarifvertrag zu Entgelten haben würden wir gern wissen, ob sie aufgrund ihrer Berufsbegleitenden Ausbildung zu gering bezahlt wird, bzw. als Azubi bezahlt wird und nicht wie alle anderen Arbeitnehmer mit gleichen Arbeitsaufgaben.)

Zählen die 2 x 8 h in der Woche in die Arbeitszeit rein?

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Community-Antworten (1)

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rainerw

27.10.2010 um 01:55 Uhr

Hier ist maßgebend was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Sowohl die Stundenzahl wie auch das Arbeitsentgeld. Sollte es keinen Zusatz geben, ist sie als normale AN zu bezahlen. Wäre auf eine Begründung gespannt warum die AN als Auszubildende bezahlt werden sollte. In dem Falle gegebenfalls mal bei der Zuständigen IHK nachfragen.

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