Hallo,

welchen Status hat folgender Arbeitnehmer der eine berufsbegleitende Ausbildung macht.

Wir haben in unserem Betrieb einen Heilerziehungpfleger eingestellt. Nebenbei macht sie eine Ausbildung zur Erzieherin und ist deshalb 2 Tage (a 8h) pro Woche in der Ausbidlungseinrichtung für den theoretischen Unterricht.

Ist sie also eine ganz normale Arbeitnehmerin mit berufsbegleitender Ausbildung?
(Da wir keinen Tarifvertrag zu Entgelten haben würden wir gern wissen, ob sie aufgrund ihrer Berufsbegleitenden Ausbildung zu gering bezahlt wird, bzw. als Azubi bezahlt wird und nicht wie alle anderen Arbeitnehmer mit gleichen Arbeitsaufgaben.)

Zählen die 2 x 8 h in der Woche in die Arbeitszeit rein?