Erstellt am 25.04.2013 um 12:55 Uhr von Charlys
Der AG kann ggf aus betrieblichen Gründen auf Verschiebung drängen, sofern absehbar ist, dass in absehbarer Zeit ein Besuch möglich ist.
Der BR muss stets auch die Belange des Betriebes mitbeachten.
Das geht auch aus einer aktuellen LAG Entscheidung hervor.
LAG Hessen: BR Mitglied muss berufliche Tätigkeit und BR-Tätigkeit abwägen
BetrVG § 30
Selbst wenn ein Betriebsratsmitglied zu einer Betriebsratssitzung geladen ist, entbindet ihn dies nicht von der Abwägung, ob seine Teilnahme an der Betriebsratssitzung so wichtig ist, dass sie auch die Nichtleistung der dringenden beruflichen Tätigkeit erforderlich macht. (Leitsatz des Gerichts)
LAG Hessen, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 TaBV 261/12
Erstellt am 25.04.2013 um 13:08 Uhr von Watschenbaum
welche Gründe wurden denn angeführt bzw. fallen dir ein, wenn du mal objektiv überlegst ?
daß sich der BR in deinem Fall nicht mit der GL anlegen will, die ja anscheinend nicht grundsätzlich "mauert", kann vielfältige Gründe haben
ich würde mal sagen, wenn bei genauer Betrachtung die Sache nicht "stinkt",
einfach einen neuen Termin beschließen lassen
Erstellt am 25.04.2013 um 13:44 Uhr von Pjöng
Entweder sanft: Neuen Termin beschließen...
oder deutlich: Aufforderung gemäß § 37 (6) Satz 5, die Einigunsstelle einzuberufen...