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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen wir Neue Teilzeitkräfte einstellen, wenn in der Abteilung Teilzeitkräfte Arbeiten?

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Nov 2016 bearbeitet

Hallo, dürfen wir als Betriebsrat neuen Einstellungen auf Teilzeit wiedersprechen, wenn in der entsprechenden Abteilung Teilzeitmitarbeiter Arbeiten, die gerne Vollzeit Arbeiten würden? Vielen Dank im Vorraus für Antworten!!!

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Community-Antworten (1)

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Petrus

25.04.2013 um 13:36 Uhr

Kommt drauf an... Wie ist denn die generelle Arbeitszeit dieser Abteilung? Ist der Arbeitsanfall gleichmäßig verteilt oder braucht man zu bestimmten Zeiten mehr Arbeitskräfte? Weitere Gründe?

Beispiel: Ein Kindergarten ist von 7-13 Uhr geöffnet (leider noch normal im wilden Süden :-( ). Die meisten Kinder sind im Zeitraum von 8-12 Uhr anwesend. Viele Kindergärtnerinnen (und -gärtner) haben somit eine 50%-Stelle, einige auch eine 75% Stelle. Wenn jetzt ein(e) 50%-Tz-MA eingestellt und in der "Hauptzeit" zwischen 8 und 12 eingesetzt werden soll, kann dann auch stattdessen eine 75%-Kraft Vollzeit arbeiten? Natürlich nicht, denn außerhalb der 75%, die sie ja schon hat, ist die Kita zu. Kann dann wenigstens eine 50%-Kraft auf 75% aufstocken? Auch negativ, da diese ja nur zwischen 7 und 8 bzw. 12 und 13 Uhr zusätzlich arbeiten kann - der zusätzliche Bedarf des ArbGEb aber eben nicht in diesem Zeitraum liegt....

Anderes Beispiel: In einem Betrieb läuft eine Vormittagsschicht von 8-12 und eine Nachmittagsschicht von 12:30 bis 16:30 Uhr. Eine MA der Vormittagsschicht würde gern "aufstocken" und hat dies nach §9 TzBfG dem ArbGeb mitgeteilt, dieser will für die Nachmittagsschicht aber lieber eine externe 50%-Kraft einstellen. Hier sollte der BR selbstverständlich widersprechen, da ja gegen ein Gesetz (den schon genannten §9 TzBfG) verstoßen wird.

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