Blockade durch GBR (erst, wenn alle "Alten" versorgt sind, sollen wir einstellen dürfen) - Was kann ich als BR gegen den GBR da tun?
Hallo so kurz vor Weihnachten. In unseren Unternehmen gibt es 5 Betriebe mit eigenen BR'en und einem GBR. Ein Betrieb ist die Verwaltung und 4 Betriebe sind in der Fläche tätig. Der AG will uns in Teilen umstrukturieren. Die Verwaltung ist nicht betroffen und von den anderen 4 soll unser Betrieb (frisch nachgewählter BR mit 3 "Frischlingen") erweitert (neue Büros) und in den anderen 3 Betrieben überzählige Stellen in den Büros reduziert werden. Da sich erwartungsgemäss nicht viele davon auf unsere Stellen bewerben werden, würden wir gerne neue MA einstellen. Der GBR will dies mit einer BV verhindern und erst, wenn alle "Alten" versorgt sind, sollen wir einstellen dürfen. Interessanterweise soll dies für alle Teile gelten, also auch für die Verwaltung, obwohl die gar nicht von der Änderung betroffen ist. Kommen wir aus dieser Kiste raus, da wir ja benachteiligt werden, wenn sich nachweislich niemand intern auf unsere neuen Stellen bewirbt und wir trotzdem nicht einstellen dürfen? Was kann ich als BR gegen den GBR da tun? Was habe ich für Chancen?
Community-Antworten (2)
21.12.2008 um 12:22 Uhr
@BR-Frischling, die Aufgaben des GBR findest du unter § 50 BetrVG....
"Der GBR will dies mit einer BV verhindern und erst, wenn alle "Alten" versorgt sind, sollen wir einstellen dürfen. " Einstellen dürft IHR als BR sowieso nicht!(ich entschuldige mich, wenn ich dich falsch verstanden habe, sei deinem Frischlingsstatus geschuldet)... Es ist legitim und rechtens und unbedingt erforderlich für die "Alten"(sehr despektierliche Beschreibung) zu sorgen...
" Da sich erwartungsgemäss nicht viele davon auf unsere Stellen bewerben werden" aha, du besitzt also die Kristallkugel.... "Kommen wir aus dieser Kiste raus, da wir ja benachteiligt werden," du wirst verstehen, dass sich mein Bedauern in Grenzen hält....
21.12.2008 um 17:02 Uhr
Hallo Br-Frischling,
habt ihr den GBR beauftragt für euren BR tätig zu werden?wenn nicht kann er eine für euch geltende GBV nicht abschließen.Habt ihr,wenn ihr den GBR beauftragt habt,diesen Beschluss auch rechtssicher getätigt?...korrekte Einladung...etc.?
Schon mal kontrolliert ob § 111 BetrVG (im Zusammenhang mit § 17 Abs.1 KSchG)anwendbar ist?Was ist mit § 80 insbesondere Abs. 6 BetrVG?Weiter mit den §§ 90,92,92a,93,95 BetrVG ??? Ich glaube ihr solltet euch schulen lassen!!!!!
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