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Nur zwei wollen zum Seminar

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Dotty1
Jun 2022 bearbeitet

Wir sind ein 7 Gremium, davon möchten 2 zum Seminar. Problem, die anderen sehen es nicht ein sowas zu machen oder haben Angst vorm Chef. Wie gehe ich da am besten vor? Brauchen ja einen Beschluss, dem die 5 anderen nie zustimmen werden. Vielen Dank

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Community-Antworten (20)

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celestro

13.06.2022 um 14:39 Uhr

Warum denkst Du, dass die anderen 5 einem Beschluss für die 2 nicht zustimmen werden?

M
Muschelschubser

13.06.2022 um 14:45 Uhr

Ich sehe da keinen Widerspruch.

Wenn 2 zum Seminar wollen, und 5 nicht, dann müssten doch mit dem Beschluss für 2 Teilnehmer alle glücklich sein? Sollten die anderen 5 nicht eher glücklich sein, dass jemand für sie hingehen will?

Ich weiß ja nicht was das für ein Lehrgang ist, aber ggf. können die 2 ja dann auch als Multiplikatoren für das Gremium dienen.

Kritisch sehe ich das aber bei Grundlagenseminaren. Die sollte jeder haben, und da solltet Ihr im Gremium einfach mal darüber sprechen dass es durchaus Behinderung der Betriebsratsarbeit ist, wenn man nicht einmal die Basics lernen darf. Und das muss der BR vielleicht auch mal den Führungskräften klar machen, mit Hinweis auf die persönliche Haftung.

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Dotty1

13.06.2022 um 14:55 Uhr

Es geht um die Grundlagen Seminare. Unser Chef hat sowas noch nie bezahlt und er ist in solchen Sachen ganz schwierig. Die anderen Betriebsräte haben dann Angst vor Konsequenzen.

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Dotty1

13.06.2022 um 14:59 Uhr

Es geht um die Grundlagen Seminare und die anderen Betriebsräte haben dann Angst vor den Konsequenzen. Da unser Chef sowas nicht einsieht.

D
DummerHund

13.06.2022 um 15:00 Uhr

Es gibt auch Inhouse Seminare für den gesamten BR.

R
Relfe

13.06.2022 um 15:01 Uhr

wobei das ja ein "Grundrecht" der BRM ist und die grundsätzliche Verweigerung der anderen 5 BRM wäre ein Verstoß gegen die Pflicht zur Schulung. Man kann zwar "diesem" Lehrgang widersprechen, aber man muss schon dem Lehrgang grundsätzlich zustimmen, ggf. anderer Anbieter, andere Zeit, anderer Ort.

Wenn die 5 das nicht verstehen, kann man als BRM da durchaus schon erstmal die Gesetzeslage ins Spiel bringen und ggf. das auch per Gericht durchsetzen lassen. Bei notwendigen Seminaren geht es nicht um das "ob", sondern und das wann, wer, wo.

M
Muschelschubser

13.06.2022 um 15:12 Uhr

Ich wäre da erstmal ziemlich konsequent. Der BR muss seine Arbeit vernünftig ausführen können. Wie soll das ohne Grundlagenseminare gehen?

Ich sehe die latente Gefahr, dass der AG erst Recht seine Grenzen auszuloten versucht, wenn sich jetzt gleich zu Anfang 5 BRM einschüchtern lassen und nicht einmal zu einem Grundlagenseminar gehen mögen.

Dem AG muss klar gemacht werden, dass es auch ein seinem Sinne ist, wenn der BR mit der nötigen Rechtssicherheit wirksame Beschlüsse fassen kann.

Gleich zu Beginn der Amtszeit kratzt der AG m.E. schon heftig an §2 BetrVG, auch §78 BetrVG liegt zumindest latent in der Luft.

Diese Punkte gehören meiner Meinung nach mindestens ausdiskutiert. Den 5 BRM müsste die Angst vor Konsequenzen genommen werden, sie müssen wissen dass sie absolut im Recht sind. Und diese Punkte kann man durchaus auch gegenüber den Chef vorbringen.

Das würde ich auch versuchen, bevor ich auf das Thema Inhouse-Seminare käme - was sicherlich ein geeigneter Kompromiss wäre.

D
DummerHund

13.06.2022 um 15:19 Uhr

@Relfe Wo bitte steht im BetrVG eine Pflicht zur Schulung auf einem Seminar? Es gibt eine Pflicht zur Weiterbildung, mehr aber auch nicht.

Dotty1 Lies mal folgendes: https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/argumentationshilfen

Der AG ist dem Betriebsrat und seinen einzelnen Mitgliedern kein Vorgesetzter oder Chef. Er ist Geschäftspartner. Droht dieser mit Konsequenzen wegen der Seminare ist das eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Zeige den Kollegen dazu §23 BetrVG. Haben die Kollegen wegen der Seminare jetzt schon Angst vor dem AG was soll das erst später geben bei echt heißen Themen. Wollen sie dann immer abnicken wenn der AG mit irgend etwas droht? Als BRM muss das Fell ein bisschen dicker werden und immer im Hinterkopf, der AG kann mir als Betriebsrat nix. Das was euer AG jetzt vielleicht macht bezüglich der Seminare mussten 1000de andere BR´s auch schon durch machen. Das ist das übliche geplänke. Verschafft euch Respekt und bekommt ihn dazu das ihr Verhandlungspartner auf Augenhöhe seit.

R
Relfe

13.06.2022 um 15:24 Uhr

@Dummerhund

https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/erforderlichkeit-von-schulungen

Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).

Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).

G
ganther

13.06.2022 um 15:34 Uhr

Dummerhund hat schon recht. Daraus lässt sich die VERPFLICHTUNG eine Schulung zu besuchen nicht ableiten. Es geht auch anders

M
Muschelschubser

13.06.2022 um 15:38 Uhr

Es lässt sich vielleicht keine Pflicht zur Seminarteilnahme draus herleiten.

Aber umgekehrt betrachtet ist ein Seminarbesuch das naheliegendste Mittel, um sich dieses Wissen anzueignen. Und es sollte dennoch ausreichen, den AG zumindest mal auf §23 hinzuweisen, wenn etwaige Einschüchterungsversuche darauf abzielen, solche Seminarteilnahmen zu verhindern.

C
celestro

13.06.2022 um 15:53 Uhr

"Es geht auch anders"

Richtig ... aber wer denkt, diese BRM würden sich das Wissen in der Freizeit zu Hause aneignen, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

D
DummerHund

13.06.2022 um 15:58 Uhr

" glaubt auch an den Weihnachtsmann."

Bei mir kommt immer ne Weihnachtsfrau :-) Legga kann ich dir sagen :-)

War heute gerade beim Wertstoffhof und habe über 30 Bücher rund um Betreibsratsarbeit entsorgt.

C
celestro

13.06.2022 um 15:59 Uhr

Frevler! ;-)

R
Relfe

13.06.2022 um 16:00 Uhr

na. ja, wenn das BAG sagt: "Diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). "

dann darf man das schon als Pflicht verstehen.

D
DummerHund

13.06.2022 um 16:12 Uhr

Fitting und Däubler hab ich behalten. Den Rest hatte ich eh im Kopf und auf Jahre hin gelernt. Auf jedem Seminar im BZO habe ich auf Kosten des AG immer mindestens 1 Buch gekauft. Jetzt kommt in das Arbeitszimmer eine Infrarotsauna und höchsten mal was zum Camping oder Angeln zu lesen rein. Rentner sein kann auch was haben. So langsam gewöhne ich mich nach 3 Jahren daran.

D
DummerHund

13.06.2022 um 16:16 Uhr

@Relfe und warum hat man in erster Linie geschrieben? Und beim 2. Urteil Kenntnisse an zu eignen. Diesbezüglich ist mit Pflicht zu Seminaren nichts in Stein gemeißelt. Da kannst du jetzt Argumentieren wie du willst.

W
wdliss

13.06.2022 um 16:38 Uhr

Auch wenn sie nicht gesetzlich Vorgeschrieben sein sollten, so sind sie dennoch erforderlich. Gerade und vor allem für ein frisches Gremium, deren BRM schon bei dieser Frage Angst vor der Reaktion des Chefs haben. Wie will man da über die wirklich wichtigen Dinge mitbestimmen?

G
ganther

13.06.2022 um 16:54 Uhr

derjenige der sich nicht weiterbilden will, kann man ggf. auch auf 5 Seminare schicken. Bei uns hat sich schon mal ein Seminaranbieter über einen Teilnehmer beschwert und ihm für weitere Seminare Hausverbot erteilt....

M
Muschelschubser

13.06.2022 um 17:00 Uhr

Wenn ich mich jetzt ganz weit rauslehnen wollte, würde ich mal direkt fragen was außer den besonderen Kündigungsschutz die BRM zur Kandidatur bewogen hat. Ich belasse es aber mal im Konjunktiv, weil ich diejenigen überhaupt nicht kenne.

Ich hoffe, dass es tatsächlich nur die unbegründete Angst vor den Vorgesetzten ist, und nicht der Wunsch, möglichst stressfrei durch die Amtszeit zu gleiten. Ist leider alles schon vorgekommen.

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