Hallo
wir sind ein ganz neuer gegründeter BR. Die Lehrgänge stehen noch aus.
Was unsere Mitarbeiter aber beschäftigt ist, wenn wir eine BV einberufen ob dieses lt dem Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeit ist
Wir wollen die BV in der Kernarbeitszeit veranstalten. Aber nun haben wir auch Schichtbetrieb und viele wollen dann auch kommen.
Wenn jetzt die BV z.B. von 11 Uhr bis 14 Uhr geht, müssen die Angestellten trotzdem ihre normale Schicht von 8,5 Std arbeiten? D.h. müssen sie dann wenn sie um 13:30 und 14:00 Uhr regulär hätten arbeiten müssen, bis 22 Uhr und 22:30 Uhr arbeiten?
Gibt es da Urteile oder genauere Quellen?