Erstellt am 05.07.2007 um 18:26 Uhr von Kölner
@hidman
Zahlt der AG denn die Fahrtkosten? Dann ja!
Erstellt am 05.07.2007 um 21:10 Uhr von peanuts
Nur weil der AG Fahrtkosten bzw. Spesen bezahlt, räume ich ein, über meinen Privat-PKW zwecks Mitnahme von Kollegen verfügen zu dürfen? Halte ich für ein Gerücht!
Quelle?
Erstellt am 05.07.2007 um 21:34 Uhr von Kölner
@peanuts
Hast Du das so verstanden? Du Arme...
Erstellt am 05.07.2007 um 22:36 Uhr von peanuts
Wenn der AG die Fahrtkosten bezahlt, darf er die AN zu Fahrgemeinschaften mit ihren Privat-PKW verpflichten!
Halte ich auch so für ein Gerücht! l
Grundlage?
Erstellt am 05.07.2007 um 22:51 Uhr von mille
@all,
ich empfehle § 40 BetrVG, RN 44 DKK zu lesen
Erstellt am 05.07.2007 um 23:38 Uhr von sphinx
@hidman,
was genau meinst du? Stell´bitte den Sachverhalt ausführlicher dar.
Ist die Fahrt vom AG angeordnet? Was meinst du mit "verpflichtet"?
Seid ihr damit einverstanden, mit Privat-PKW, statt mit Dienstwagen/ Leihwagen oder öffentl. Verkehrsmitteln zu fahren?
Sind alle mit dem Fahrer/ dem PKW einverstanden?
Wird der PKW wie ein Dienstwagen genutzt und versichert?
usw..
Danke
Erstellt am 07.07.2007 um 22:23 Uhr von Der alte Heini
Sicherlich hat der Arbeitgeber kein Recht einen Arbeitnehmer zu verpflichten Kollegen in seinem privaten PKW mit zu nehmen. Solch ein Recht gibt auch nicht das BetrVG her.
Wenn der Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist, das alle Kollegen einzeln mit ihren Privatwagen die Fahrt unternehmen, so kann er ja eigene Verkehrsmittel zur Verfügung stellen. Zum Beispiel einem Firmen- oder Leihwagen. Diese Fahrzeuge könnte er dann entsprechend auslasten.