Erzwungene Fahrgemeinschaft - um Fahrkosten bzw. Spesen einzusparen?
Hallo ich bin stellv.BR-Vorzitzenter und habe von meinen Kollegen folgende Frage gestellt bekommen.Kann der AG die AN verpflichten kollegen ,bei der anreise zur Arbeit von ein Werk ins andere,mit seinen Privat-PKW mitzunehmen?Der AG bezahlt die Fahrkosten und das Fahrzeug ist auch versichert.Es geht nicht um BR-Arbeit.
Community-Antworten (7)
05.07.2007 um 20:26 Uhr
@hidman Zahlt der AG denn die Fahrtkosten? Dann ja!
05.07.2007 um 23:10 Uhr
Nur weil der AG Fahrtkosten bzw. Spesen bezahlt, räume ich ein, über meinen Privat-PKW zwecks Mitnahme von Kollegen verfügen zu dürfen? Halte ich für ein Gerücht!
Quelle?
05.07.2007 um 23:34 Uhr
@peanuts Hast Du das so verstanden? Du Arme...
06.07.2007 um 00:36 Uhr
Wenn der AG die Fahrtkosten bezahlt, darf er die AN zu Fahrgemeinschaften mit ihren Privat-PKW verpflichten!
Halte ich auch so für ein Gerücht! l
Grundlage?
06.07.2007 um 00:51 Uhr
@all,
ich empfehle § 40 BetrVG, RN 44 DKK zu lesen
06.07.2007 um 01:38 Uhr
@hidman,
was genau meinst du? Stell´bitte den Sachverhalt ausführlicher dar.
Ist die Fahrt vom AG angeordnet? Was meinst du mit "verpflichtet"?
Seid ihr damit einverstanden, mit Privat-PKW, statt mit Dienstwagen/ Leihwagen oder öffentl. Verkehrsmitteln zu fahren?
Sind alle mit dem Fahrer/ dem PKW einverstanden? Wird der PKW wie ein Dienstwagen genutzt und versichert? usw..
Danke
08.07.2007 um 00:23 Uhr
Sicherlich hat der Arbeitgeber kein Recht einen Arbeitnehmer zu verpflichten Kollegen in seinem privaten PKW mit zu nehmen. Solch ein Recht gibt auch nicht das BetrVG her.
Wenn der Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist, das alle Kollegen einzeln mit ihren Privatwagen die Fahrt unternehmen, so kann er ja eigene Verkehrsmittel zur Verfügung stellen. Zum Beispiel einem Firmen- oder Leihwagen. Diese Fahrzeuge könnte er dann entsprechend auslasten.
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