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Erzwungene Neuwahlen

B
Bleiente
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: kann die Mehrheit des BR eine Neuwahl erzwingen? Reicht es dazu, dass die Mehrheit ihr Amt niederlegt? Danke für viele Antworten Bleiente

1.22602

Community-Antworten (2)

N
neskia

08.12.2010 um 13:37 Uhr

Die Mehrheit kann eine Neuwahl durch Beschlussfassung erzwingen. - warum auch immer

§13 (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn .... 3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,

Also Tagesordnungspunkt "Rücktritt des BR" und abstimmen.

Amtsniederlegung reicht nicht unbedingt, es sei denn durch die Amtsniederlegung sinkt die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder. §13 (2) 2

L
Lotte

08.12.2010 um 14:24 Uhr

Bleiente, wieso will denn eine Mehrheit eine Neuwahl erzwingen?

Den Rücktritt würde ich auf keinen Fall einzeln vollziehen. Dann würde die Minderheit erstmal die Geschäfte weiterführen und auch WV stellen und Termin der Neuwahl bestimmen. Also: Auf jeden Fall Rücktritt des BR mit Mehrheit beschließen (siehe neskia)

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