Erstellt am 24.04.2013 um 09:28 Uhr von gironimo
Das reicht doch. Da könnt Ihr doch im vollem Umfang die Einrichtung der Software und Nutzung mitbestimmen.
Ansonsten käme es ein wenig darauf an zu wissen, was im Detail damit bemacht werden soll. Aber als Einstieg für Verhandlungen für eine BV würde ich allein den 87/1/6 heranziehen.