Mitbestimmung bei Share Points?
Welche Mitbestimmung außer § 87 /1/ 6 BetrVG hat ein BR ,bei Einführung von sogenannten Share Points. ?
Gruß
Wuffi
Community-Antworten (1)
24.04.2013 um 11:28 Uhr
Das reicht doch. Da könnt Ihr doch im vollem Umfang die Einrichtung der Software und Nutzung mitbestimmen.
Ansonsten käme es ein wenig darauf an zu wissen, was im Detail damit bemacht werden soll. Aber als Einstieg für Verhandlungen für eine BV würde ich allein den 87/1/6 heranziehen.
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