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Mitbestimmung bei Share Points?

W
Wuffi
Jan 2018 bearbeitet

Welche Mitbestimmung außer § 87 /1/ 6 BetrVG hat ein BR ,bei Einführung von sogenannten Share Points. ?

Gruß

Wuffi

67601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

24.04.2013 um 11:28 Uhr

Das reicht doch. Da könnt Ihr doch im vollem Umfang die Einrichtung der Software und Nutzung mitbestimmen.

Ansonsten käme es ein wenig darauf an zu wissen, was im Detail damit bemacht werden soll. Aber als Einstieg für Verhandlungen für eine BV würde ich allein den 87/1/6 heranziehen.

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