Erstellt am 03.09.2014 um 15:59 Uhr von Pickel
"aber Aufgrund er Stellung "Azubi" soll er leer ausgehen..."
Es geht sicherlich vielmehr um die Position der Geworbenen als um die Position des Werbenden.
Generell: wenn keine weiteren Beschreibungen vorliegen, wird man Azubis auch als MA zählen müssen. Der Begriff Mitarbeiter umfasst erst einmal alle einem Betrieb zugehörigen Personen.
Auf der anderen Seite verstehe ich aber auch die Argumentation zu sagen, dass man eigentlich nur für produktiv tätige MA Prämien zahlen will. Da hat der AG anscheinend einen Fehler gemacht und sich nicht ausreichend deutlich ausgedrückt.
Rechtlich wird er also evtl. die Prämie zahlen müssen. Diese einzufordern ist dann aber allein Sache des Azubis (nicht die des BR) und das würde ich mir bei der moralisch etwas wackeligen Konstellation als Azubi 3x überlegen...
Erstellt am 03.09.2014 um 16:08 Uhr von Pjöööng
Der Begriff des "Mitarbeiters" ist nirgendwo rechtlich definiert. Von daher wird man auslegen müssen, wie der Begriff hier zu interpretieren ist, sich also fragen, wie die Verfasser es definiert hätten, wenn ihnen klar gewesen wäre, dass der Begriff nicht sauber definiert ist.
Was den Werber angeht, so denke ich, dass es eigentlich keinen vernünftigen Grund gibt, warum ein Auszubildender der einen Mitarbeiter vermittelt hat, dafür nicht ebenso honoriert werden sollte, wie ein Aebeitnehmer.
Bei den Geworbenen fällt es mir schon schwerer zu argumentieren, warum für die Werbung eines AzuBi eine Belohnung ausgelobt werden sollte. Ein Auszubildender ist weniger zum Zwecke der Wertschöpfung im Betrieb, als vielmehr um ausgebildet zu werden.
Erstellt am 03.09.2014 um 17:05 Uhr von gironimo
Werbeprämien unterliegen der Mitbestimmung. Also auch wer bekommt wann etwas. Wenn der AG diese Regel ohne Eure Mitbestimmung eingeführt hat, solltet Ihr jetzt Eure Rechte geltend machen (§ 87 BetrVG).
Im Übrigen würde ich gegenüber dem AG argumentieren:
Das Gesetz kennt nicht den Mitarbeiter aber den Arbeitnehmer. Wer im Sinne des BetrVG als Arbeitnehmer zu sehen ist, steht im § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.
Erstellt am 04.09.2014 um 08:20 Uhr von Hartmut
Ich gehe mal davon aus, dass der Azubi einen Arbeitsvertrag hat, in dem nicht so etwas steht wie: 'Sie dürfen hier mitarbeiten, aber Sie sind für uns kein Mitarbeiter.'
Wenn dem so ist, dann ist der Azubi selbstverständlich ein Mitarbeiter, und ihm steht die Prämie zu. Er könnte die Prämie einklagen, aber er wird das vielleicht nicht tun wollen. ;)
Also, holt euch von ihm ein Mandat, und macht euch für ihn stark! Das wäre mein Rat.
Erstellt am 04.09.2014 um 08:49 Uhr von BRtoni
Guten Morgen zusammen,
vielen Dank für die Antworten... Genau so, sehen wir das auch und werden dementsprechend argumentieren...
Kollegialen Gruß BRToni