Was kann ein Betriebrat unternehmen wenn er um Verschwiegenheit geb.wurde?
In wie weit ist ein Betriebsrat zur Verschwiegenheit verpflichtet.? Einige Mitarbeiter von uns wollen sich mit einem Brief mit mehreren Anmerkungen und Beschwerden über unseren Betriebsleiter beim Betriebsrat beschweren. Natürlich wollen wir nicht das der BR sich inmittelbar an den Betriebsleiter wendet aufgrund ansch. Mobbing Angst. Was bringt uns diese Aktion, bzw. welche Möglichkeiten bestehen noch gegen einen Betriebleiter vorzugehn wenn dieser unzulässige Arbeitszeiten/Schichtwechsel/und teilweise einem einzelnem Mitarbeiter Arbeit für Zwei Personen überträgt??
Community-Antworten (3)
09.11.2007 um 12:03 Uhr
Ihr macht es richtig, indem Ihr Euch beim Betriebsrat über den Betriebsleiter beschwert. Es nützt jedoch nichts, wenn Ihr den BR zur Verschwiegenheit verpflichtet. Was soll der BR ohne Handhabe machen? Natürlich halte ich Euren BR für so clever, keine Namen der Mitarbeiter zu nennen, die sich beschwert haben.
Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, diese Infos an die Geschäftleitung weiterzugeben und mit der GL die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Denn auch der Betriebsleiter sollte die Möglichkeit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
09.11.2007 um 20:06 Uhr
@Pegasus2005 Ich kenne einen BR, der mal von einem AN gesagt bekommen hat: "Kannst Du für mich eine Lohnerhöhung beantragen, ohne meinen Namen zu nennen?"
09.11.2007 um 20:27 Uhr
@Kölner, .....ohne meinen Namen zu nennen....den kenne ich auch!
"Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! cool......
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