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BR Verschwiegenheitspflicht ausserhalb Dienst

L
Lost-in-Space
Apr 2021 bearbeitet

Hallo, folgende Situation: der BR teilt sich das BR Büro mit der SBV, da diese keinen eigenen Raum vom AG zur Verfügung gestellt bekommt. Ein BRM arbeitet in diesem Raum auch in der Position "Sicherheitsbeauftragter" oder teilweise auch außerhalb der beiden Positionen.

Die SBV sieht nun Datenschutzprobleme, wenn sie in dem Raum arbeitet und die betroffene Person nun nicht in der Position "BRM" dort arbeitet, sondern eine ihrer anderen Positionen ausübt.

Frage: gibt es hier tatsächlich ein Datenschutzproblem (Verschwiegenheit etc) ? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Oder nein, weil ein BRM immer zur Verschwiegenheit verpflichtet ist?

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Community-Antworten (13)

K
Kjarrigan

21.04.2021 um 13:07 Uhr

Hä - der hat doch keine Lampe auf dem Kopf (Lampe leuchtet jetzt bin ich BRM und muss schweigen - Lampe aus Achtung an alle - jetzt darf ich alles ausquatschen) Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet - Punkt aus basta

ABER - die SBV sollte mindestens auf eigenen Besprechungsräume bestehen. Das ein BR anwesend ist wenn ein MA mit der SBV sprechen will geht gar nicht. Und wie will die SBV vertrauliche Gespräche mit Behörden, Krankenkasse, Schwerbehinderten Kollegen führen, wenn immer ein BRM anwesend ist. Geht also auch nicht - daher eigene Räumlichkeit erforderlich. (mindest. zeitweise)

T
takkus

21.04.2021 um 13:14 Uhr

Wo steht, dass ein BRM immer zur Verschwiegenheit verpflichtet ist?

7: 30 Uhr: so, jetzt bin ich BRM und kann ungestört mit der SBV in diesem Raum arbeiten. Es gibt ja keine Datenschutzprobleme. 9:23 Uhr: jetzt muss ich mal schnell als Sicherheitsbeauftragter tätig werden. Fuck-> jetzt gibt es Datenschutzprobleme! 9:23 Uhr: Telefonat beendet. Nun bin ich wieder BRM. Datenschutzprobleme behoben.

Muss ich mir das so vorstellen?

L
Lost-in-Space

21.04.2021 um 13:19 Uhr

@takkus ja, genau so !

Der SBV geht es primär um Telkos, bei denen würde man eh nur das gesprochene Wort der SBV hören. Tatsächlich könnte die SBV diese auch vom Home Office aus führen, ist halt bequemer vor Ort.

@Kjarrigan bisher war es kein Problem sich bei persönlichen Vorsprachen auf eine "Einzelraumnutzung" zu einigen, das ist doch selbstverständlich.

Im SGB IX, §179(9) steht: (9) Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, ....rat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Hier steht aber nicht, dass in diesen Fällen, also bei von zwei Gremien ein gleichzeitig genutzter Raum jeweils bei der Nutzung durch ein Gremium das andere den Raum verlassen muss ???

E
enigmathika

21.04.2021 um 15:20 Uhr

Da der BR anscheinend nicht freigestellt ist(?), kann man sein Büro kaum als "Betriebsratsbüro" betrachten, wenn er dort auch seine andere Arbeit (oder was ist mit "andere Positionen" gemeint?) erledigen muss.

wenn es aber tatsächlich ein BR-Büro ist, und ein einzelnes BRM seine andere Arbeit dort nur erledigt, weil es so bequem ist, sollte man vielleicht darauf dringen, dass BR-Arbeit und entgeltliche Arbeit voneinander zu trennen sind.

K
Kjarrigan

21.04.2021 um 15:34 Uhr

@LiS wie willst du denn § 179 Absatz 7 SGB IX sicherstellen, wenn jemand (egal ob BR oder nicht im Raum ist)

(7) Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet, 1.ihnen wegen ihres Amtes anvertraute oder sonst bekannt gewordene fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse, nicht zu offenbaren und .....

L
Lost-in-Space

21.04.2021 um 15:37 Uhr

Das BR Büro ist normalerweise durch 2 freigestellte BRM permanent besetzt. Es steht allen BRM zur Verfügung. Durch die HO Situation kann das BRM Mitglied das Büro derzeit durchgehend nutzen - auch für andere Aufgaben. Die SBV und der BR unterliegen beide der Schweigepflicht und sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten, beider Schweigepflicht endet weder mit Feierabend oder ausscheiden aus dem Betrieb. Warum sollte das durch das ausüben einer anderen Position geändert sein?

R
rtjum

21.04.2021 um 16:23 Uhr

"Die SBV und der BR unterliegen beide der Schweigepflicht und sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten, beider Schweigepflicht endet weder mit Feierabend oder ausscheiden aus dem Betrieb. Warum sollte das durch das ausüben einer anderen Position geändert sein?"

Es kann aber sehr gut sein, dass die SBV über Informationen redet, die den BR nichts angehen und daher würde die SBV ihre Schweigepflicht brechen!

M
Matze

21.04.2021 um 17:08 Uhr

Bei uns sind die SBV-Vertreterinnen auch BR-Mitglieder, müssen sie nun den Raum verlassen, wenn SBV-Themen zu besprechen sind??? Das klingt sehr nach Porzellanphobie. ;)

E
enigmathika

21.04.2021 um 17:24 Uhr

@Matze zumindest dürfen sie reine SBV-Themen nicht mit dem restlichen Gremium besprechen.

M
Moreno

21.04.2021 um 17:25 Uhr

Wenn ein Büro von mehreren BRM / SBV genutzt wird sollte zumindest die Möglichkeit sein, dass Ihr weitere Räume für Gespräche nutzen könnt! Ich würde dies beim AG einfordern. Bei zwei Freigestellten seid ihr ja keine kleine Klitsche! Schweigepflicht hin oder her wenn ein AN ein Gespräch mit einem bestimmten BRM haben will muss dies auch unter 4 Augen möglich sein!

§
§§Reiter

21.04.2021 um 20:26 Uhr

Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob da ein BRM oder sonst wer mit im Büro sitzt, mit Schweigepflicht oder nicht. Als SBV hat man ja zwangsläufig viel mit Gesundheitsdaten der Schwerbehinderten MA zu tun, also Daten der höchsten Schutzkategorie lt. DSGVO. Die darf halt einfach niemand sehen. Nicht mal der stellv. SBV, solange der SBV nicht verhindert ist und der Stellv. tatsächlich als SBV tätig wird. Es geht hier also weniger um die Befindlichkeiten der SBV, sondern eher um ein echtes Datenschutzproblem.

R
Relfe

22.04.2021 um 10:27 Uhr

Wenn es sich um ein BR-Büro handelt, das permanent durch freigestellte BRM besetzt ist, dann ist die SBV dort sozusagen "Gast" (soweit ich das richtig verstanden habe) Da sehe ich grundsätzlich schon Probleme mit der Vetraulichkeit von beiden Seiten, wenn die SBV nicht gleichzeitig BRM ist. In dieser Konstellation wäre es für mich so, das die SBV vom AG einen entsprechenen eigenen Raum einfordern muss. Kann ja nicht sein, das die SBV die BR im BR-Büro "Vorschriften" macht oder sich über fehlende Vertraulichkeit das recht herausnimmt, die BRM aus dem BR-Büro zu verweisen, wenn sie als SBV tätig sein will.

X
XYZ68

22.04.2021 um 11:00 Uhr

Bei uns kam die SBV auch auf die Idee, dass sie ja das BR-Büro nutzen könnte. Da sie aber nicht BRM ist haben wir es abgewendet. Sie hat jetzt einen abschließbaren Schrank in einen Besprechungsraum und kann diesen Raum auch entsprechend für Arbeiten oder Gespräche nutzen. Da die SBV nicht freigestellt ist, reicht dies auch vollkommend aus.

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