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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verschwiegenheit über das Gesprochene in der BR- Sitzung?

M
monnem
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

da ich ein sehr neues Mitglied in unserem BR bin, hätte ich mal eine Frage. Tage nach einer BR- Sitzung, wurde ich von einem Abteilungsleiter angesprochen, daß ich doch bitte sollche Äußerungen über seine Abteilung lassen sollte. Ich weiß nicht was ich nun davon halten soll!? Sind den nicht alle Mitglieder vom BR zur absoluten Verschwiegenheit über das Gesprochene in der BR- Sitzung verpflichtet? Oder wird das nicht so eng gesehen, da ein BR- Mitglied einen besonderen KS hat?

Wer kan mir da mal auf die Sprünge helfen! Zahlreiche Antworten wären eine super Sache. Vielen Dank schon mal für eure Mühe

5.10306

Community-Antworten (6)

RW
rainer w

02.07.2008 um 03:19 Uhr

@monnem Verstehe zwr den Inhalt Deiner Frage nicht nicht so recht. Aber lies mal § 79 BetrVG durch.

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Mainpower

02.07.2008 um 09:08 Uhr

Hallo, nicht alles was auf einer Sitzung besprochen wird unterliegt der Geheimhaltung. Nur Informationen die der BR vom Personalbüro erhält sind geheimhaltungsplichtig. Zum Beispiel persönliche Daten wie Zeugnisse, Eingruppierung usw.Oder aber auch Geschäftsgeheimnisse die Ihr von der GL zu irgendwelchen vorgängen von der GL erhalten habt.Wie mein Vorredner schon gesagt hat lest Euch § 79 BetrVG duch, da steht alles drin. Ihr seid ein Betriebsrat und kein "Geheimrat"!! Die Belegschaft SOLL ja über alles andere Informiert werden.

M
Mona-Lisa

02.07.2008 um 09:14 Uhr

@monnem, grundsätzlich solltest du dir als neues BR - Mitglied verinnerlichen, dass die Belegschaft dich in das Gremium gewählt hat, weil sie von dir erwartet, dass du sie vertrittst. Also kann sie auch zu Recht erwarten, dass du mit ihnen über die Themen die ihr behandelt habt sprichst. Alles was ihr euch in den Sitzungen zur Brust nehmt, geschieht im Namen der Kollegen! Es gibt nur wenige Ausnahmen, die dem BR einen Maulkorb verpassen! Siehe § 79 BetrVG! .....und das hat mit dem Kündigungsschutz nicht's zu tun, ihr seid kein Geheimrat!

A
Arminia

02.07.2008 um 11:12 Uhr

Hallo Monnem, hallo Ihr anderen Antworter, Ihr habt sicherlich Recht mit Euren Hinweisen auf den § 79, trotzdem finde ich es bedenklich, wenn ich als BR damit rechnen muss, das ich nach einer BR-Sitzung von meinem Vorgesetzten auf konkrete Äußerungen angesprochen und kritisiert werde. Das kann dazu führen, dass sich einzelne BR-Mitglieder nicht mehr völlig offen ihre Meinung kundtun. Ich denke ( und dass hat nichts mit `Geheimrat zu tun) , dieses Thema sollte offen im BR diskutiert und ein gemeinsamer Konsens gefunden werden. Gruß Arminia

P
Petrus

02.07.2008 um 11:25 Uhr

@monnem: Die Aufgaben nach §§ 80+85 BetrVG kennst Du auch? Und um MIssstände abzustellen, muss man sie gegenüber der GF, dem AL oder sonstwem ansprechen. Antwort an den AL: "solche Äußerungen" über SEINE Abt gibt es nur, wenn er SEINE Abt. so führt, dass es Anlass zur Beschwerde gibt. Oder kurz: Getroffene Hunde bellen.

P
packer

02.07.2008 um 12:36 Uhr

herzlichen glückwunsch, es ist ein maulwurf...

grundsätzlich sollten aussagen die im BR gemacht werden nicht eins zu eins nach draußen getragen werden. im BR darf man ruhig tacheles reden. danach einigt sich das gremium im besten falle gemeinsam wie es sich nach außen hin positioniert.

sollte dies nicht möglich sein, ist auch keine vertrauenvolle zusammenarbeit mit den kollegenInnen gegeben.

Ergo: prüfen ob fraktionsarbeit nötig/möglich ist...

da fällt mir doch was aus meiner bonsaizeit ein:

petze petze ging in laden wollt fürn sechser käse haben petze petze hamwa nich petze petze ärgert sich.

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