Erstellt am 02.07.2008 um 01:19 Uhr von rainer w
@monnem
Verstehe zwr den Inhalt Deiner Frage nicht nicht so recht. Aber lies mal § 79 BetrVG durch.
Erstellt am 02.07.2008 um 07:08 Uhr von mainpower
Hallo,
nicht alles was auf einer Sitzung besprochen wird unterliegt der Geheimhaltung. Nur Informationen die der BR vom Personalbüro erhält sind geheimhaltungsplichtig. Zum Beispiel persönliche Daten wie Zeugnisse, Eingruppierung usw.Oder aber auch Geschäftsgeheimnisse die Ihr von der GL zu irgendwelchen vorgängen von der GL erhalten habt.Wie mein Vorredner schon gesagt hat lest Euch § 79 BetrVG duch, da steht alles drin.
Ihr seid ein Betriebsrat und kein "Geheimrat"!! Die Belegschaft SOLL ja über alles andere Informiert werden.
Erstellt am 02.07.2008 um 07:14 Uhr von Mona-Lisa
@monnem,
grundsätzlich solltest du dir als neues BR - Mitglied verinnerlichen, dass die Belegschaft dich in das Gremium gewählt hat, weil sie von dir erwartet, dass du sie vertrittst. Also kann sie auch zu Recht erwarten, dass du mit ihnen über die Themen die ihr behandelt habt sprichst.
Alles was ihr euch in den Sitzungen zur Brust nehmt, geschieht im Namen der Kollegen!
Es gibt nur wenige Ausnahmen, die dem BR einen Maulkorb verpassen!
Siehe § 79 BetrVG!
.....und das hat mit dem Kündigungsschutz nicht's zu tun, ihr seid kein Geheimrat!
Erstellt am 02.07.2008 um 09:12 Uhr von Arminia
Hallo Monnem, hallo Ihr anderen Antworter,
Ihr habt sicherlich Recht mit Euren Hinweisen auf den § 79, trotzdem finde ich es bedenklich, wenn ich
als BR damit rechnen muss, das ich nach einer BR-Sitzung von meinem Vorgesetzten auf konkrete Äußerungen angesprochen und kritisiert werde.
Das kann dazu führen, dass sich einzelne BR-Mitglieder nicht mehr völlig offen ihre Meinung kundtun.
Ich denke ( und dass hat nichts mit `Geheimrat zu tun) , dieses Thema sollte offen im BR diskutiert und
ein gemeinsamer Konsens gefunden werden.
Gruß
Arminia
Erstellt am 02.07.2008 um 09:25 Uhr von Petrus
@monnem:
Die Aufgaben nach §§ 80+85 BetrVG kennst Du auch? Und um MIssstände abzustellen, muss man sie gegenüber der GF, dem AL oder sonstwem ansprechen.
Antwort an den AL: "solche Äußerungen" über SEINE Abt gibt es nur, wenn er SEINE Abt. so führt, dass es Anlass zur Beschwerde gibt. Oder kurz: Getroffene Hunde bellen.
Erstellt am 02.07.2008 um 10:36 Uhr von packer
herzlichen glückwunsch, es ist ein maulwurf...
grundsätzlich sollten aussagen die im BR gemacht werden nicht eins zu eins nach draußen getragen werden. im BR darf man ruhig tacheles reden. danach einigt sich das gremium im besten falle gemeinsam wie es sich nach außen hin positioniert.
sollte dies nicht möglich sein, ist auch keine vertrauenvolle zusammenarbeit mit den kollegenInnen gegeben.
Ergo: prüfen ob fraktionsarbeit nötig/möglich ist...
da fällt mir doch was aus meiner bonsaizeit ein:
petze petze ging in laden
wollt fürn sechser käse haben
petze petze hamwa nich
petze petze ärgert sich.